Bitte reichen Sie für das Anerkennungsverfahren folgende Unterlagen ein:
- Antrag
- Lebenslauf
- Zeugnisse über die Weiterbildung als beglaubigte Kopie*
(vgl. § 9 Weiterbildungsordnung der LÄKB vom 26.10.2005)
- Nachweis über die Erfüllung der Richtlinien (Original)
- sonstige nach Weiterbildungsordnung geforderten Nachweise
- Dokumentation der jährlichen Gespräche
*Achtung: Alle Antragsunterlagen verbleiben in der LÄKB.
Die Zeugnisse können Sie in jeder siegelführenden Einrichtung beglaubigen lassen.