Mit der Errichtung des Zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg zum 1. Juli 2006 wird auch für Brandenburg das automatisierte Mahnverfahren eingeführt.
Durch Staatsvertrag vom 13. Dezember 2005 wurde zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg die Errichtung eines Zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg vereinbart.
Damit wird das Amtsgericht Wedding in Berlin ab 1. Juli 2006 auch für die Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg zuständig sein.
Somit können ab dem 1. Juli 2006 fristwahrende Mahnanträge nur noch an das Amtsgericht Wedding gerichtet werden.
Postanschrift:
Amtsgericht Wedding
Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg
13343 Berlin
Hausanschrift:
Brunnenplatz 1
13357 Berlin
Besucheranschrift:
Dienstgebäude Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Die Bearbeitung beim Zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg erfolgt im automatisierten Verfahren.
Antragsteller, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Land Brandenburg haben, müssen den Antrag dann mittels eines für das automatisierte Verfahren zugelassenen Vordrucks in der jeweils geltenden Fassung (zurzeit gilt die Fassung vom 1. Januar 2002) stellen. Die Vordrucke sind jeweils mit Ausfüllhinweisen versehen und im Handel erhältlich. Die bisher in Brandenburg verwendeten Vordrucke für das manuelle Mahnverfahren sind nur noch für Mahnanträge gültig, die bis zum 30. Juni 2006 bei Brandenburgischen Amtsgerichten eingehen.
Im automatisierten Mahnverfahren entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung der Gerichtskosten. Bei Erlass des Mahnbescheides wird automatisch eine Kostenrechnung nebst Überweisungsträger erstellt und übersandt. Ab dem 1. Juli 2006 ist von der Verwendung von Kostenmarken oder Gebührenstemplerabdrucken im Mahnverfahren abzusehen, da diese einer besonderen Sachbearbeitung bedürfen. In diesem Fall kann eine zeitliche Verzögerung in der Bearbeitung nicht ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus wird auch den Brandenburger Antragstellern nunmehr die Möglichkeit eröffnet, Mahnbescheidsanträge auf elektronischem Weg einzureichen.
Für Einzelanträge kann auch das Online-Portal im Internet genutzt werden ( www.online-mahnantrag.de ).
Der "Online-Mahnantrag" ist ein elektronisches Formular, welches online ausgefüllt und elektronisch signiert versandt werden kann.
Bei jeder Übertragung über das Internet ("ProfiMahn" oder "Online-Antrag") ist eine elektronisch übermittelte Unterschrift und damit eine zwar handelsübliche, aber für dieses Verfahren besonders geeignete Signaturkarte nebst Lesegerät erforderlich.
Der Online-Mahnantrag bietet sich aber auch als Ausfüllhilfe an. Der im Internet ausgefüllte Antrag kann auf einem vorhandenen Formular (Vordruck für das automatisierte Verfahren) lokal ausgedruckt und in Papierform versandt werden; in diesem Fall wird keine Signaturkarte benötigt.
Servicetelefon
allgemein: 030 - 90156-314/343
für "ProfiMahn" und "Online-Mahnantrag": 030 - 90156-225/262,
per E-Mail
gl@aumav.verwalt-berlin.de
oder
im Internet
https://www.berlin.de/ag-wedding (Homepage des Amtgerichts Wedding)
https://www.online-mahnantrag.de