Mitgliedschaft
Kammerangehörige sind verpflichtet, die beabsichtigte Berufsausübung der zuständigen Kammer schriftlich anzuzeigen. Weitere Erläuterungen zur Mitgliedschaft, Anmeldung, Änderungsmitteilung erhalten Sie hier.
weiterlesen...Der Kammer gehören alle Ärzte an, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ausgenommen sind die Berufsangehörigen, die innerhalb der Aufsichtsbehörde Aufsichtsfunktionen ausüben.
Kammerangehörige sind verpflichtet, die beabsichtigte Berufsausübung der zuständigen Kammer schriftlich anzuzeigen. Weitere Erläuterungen zur Mitgliedschaft, Anmeldung, Änderungsmitteilung erhalten Sie hier.
weiterlesen...Statistische Übersicht der Berufe des Gesundheitswesens.
weiterlesen...Mitglieder der Landesärztekammer Brandenburg erhalten auf Antrag einen Arztausweis. Der Arztausweis ist ein Sichtausweis und in Verbindung mit einem amtlichen Personalausweis oder Reisepass gültig.
weiterlesen...Die zahlreichen digitalen Anwendungen der Telematikinfrastruktur dienen einer besseren Patientenversorgung und der ärztlichen Information und Kommunikation. Um diese Anwendungen nutzen zu können, benötigen Ärztinnen und Ärzte einen elektronischen Arztausweis.
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Gem. Beitragsordnung vom 8. April 2015 erhebt die Landesärztekammer Brandenburg von ihren Kammerangehören zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben jährlich einen Mitgliedsbeitrag.
weiterlesen...Kammerbeitrag
In der Ausgabe 9/2015 des Brandenburgischen Ärzteblattes wurde die Beitragsordnung der Landesärztekammer Brandenburg bekannt gemacht. Diese ist von der Kammerversammlung am 22. November 2014 beschlossen worden. Die Neuregelung ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
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