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Abschlussprüfung

Praktische Tätigkeiten in der Praktischen Prüfung der MFA im Land Brandenburg

In der Praktischen Prüfung soll der Prüfling gemäß Ausbildungsverordnung und Prüfungsordnung praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren.

In der Praktischen Prüfung soll der Prüfling gemäß Ausbildungsverordnung und Prüfungsordnung praxisbezogene Arbeitsabläufe entsprechend folgender Aufzählung simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren:

Assistieren bei Diagnose- und Therapiemaßnahmen einschließlich Betreuen des Patienten oder der Patientin vor, während und nach der Behandlung, Pflegen, Warten und Handhaben von Geräten und Instrumenten, Durchführen von Hygienemaßnahmen, Abrechnen und Dokumentieren von Leistungen sowie Aufklären über Möglichkeiten und Ziele der Prävention oder Durchführen von Laborarbeiten.

In der Durchführung der Prüfungsaufgabe und im Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er mit den Patienten situationsgerecht und personenorientiert kommunizieren, sie sachgerecht informieren und zur Kooperation motivieren kann. Er soll nachweisen, dass er Arbeitsabläufe planen, Betriebsabläufe organisieren, Verwaltungsarbeiten durchführen, Mittel der technischen Kommunikation nutzen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Belange des Umweltschutzes berücksichtigen sowie die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Prüfungsaufgabe begründen kann. Darüber hinaus soll er nachweisen, dass er Erste-Hilfe-Maßnahmen am Patienten oder der Patientin durchführen kann.

Folgende Übersicht enthält die konkreten medizinischen und verwaltungstechnischen Tätigkeiten, welche in den Praktischen Prüfungsfällen der Landesärztekammer Brandenburg gefordert werden: