Ziele:
- Feststellung, dass mit geringst möglicher Strahlenexposition eine gute Bildqualität erreicht werden kann.
- Ermittlung der Standarddaten nach § 28 RöV
- Ermittlung der Basisdaten für die Konstanzprüfungen
komplette Abnahmeprüfung
- vor Inbetriebnahme,
- bei Umsetzung in andere Räumlichkeiten,
- bei Betreiberwechsel (nur wenn AAS verlangt)
Ist von Hersteller oder Lieferant durchzuführen.
Teilabnahmeprüfung
- nach jeder die Bildqualität beeinflussende Änderung der Röntgenanlage
z.B. Strahlerwechsel, Austausch Folien oder Film, Reparatur
Nur die die Bildqualität beeinflussenden Größen sind zu bestimmen !
wichtige Parameter der Abnahmeprüfung:
- Funktionsfähigkeit der Filmverarbeitung
- Übereinstimmung der eingestellten und vom Generator geschalteten Parameter
- Genauigkeit der Feldparameter
- Abschaltdosis und Auflösungsvermögen des Bildempfängersystems
Die Unterlagen der Abnahmeprüfung sind während der gesamten Betriebsdauer aufzubewahren. Sollte eine neue Abnahmeprüfung notwendig werden, ist die alte mindestens zwei Jahre nach der neuen Abnahmeprüfung aufzubewahren.
Sollten Teilabnahmeprüfungen notwendig gewesen sein, ersetzen diese immer einen Teil der "Abnahmeprüfung bei Inbetriebnahme". Die Unterlagen der Teilabnahmeprüfung sind in die Abnahmeprüfungsunterlagen einzuordnen.