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Übersicht über durchzuführende Konstanzprüfungen

Alle hier aufgeführten Konstanzprüfungen sind in dem beschriebenen Zeitraum sowie bei Verdacht auf Mängel durchzuführen. Bei Abweichungen von den Toleranzwerten sind grundsätzlich die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

Die Ergebnisse der Konstanzprüfungen gemäß §  130 StrlSchV (Konstanzprüfung Filmverarbeitung und Röntgeneinrichtungen) werden durch die ÄSQR kontrolliert. Die Durchführung der restlichen Prüfungen (Kassettenandruck, Röntgenschaukästen) werden vom Sachverständigen mit der sich 5-jährig wiederholenden Sachverständigenprüfung (§ 88 Abs. 4 StrlSchV) durchgeführt.

KonstanzprüfungPrüfintervallDurchführungKommentar
Röntgeneinrichtung
(digitale Radiographie, DL, Cine, Serie, DSA/Sub.-Funkt., C-Bogen)
monatlich DIN 6868 Teil 4 neu im Oktober 2020
Digitale Radiographie monatlich DIN 6868 Teil 13 März 2012
Röntgeneinrichtung
(inkl. DL, CT, DSA)
monatlich DIN 6868
Teil 3
, 4, 6, 8,
Teil 3 im September 1995, Teil 4 Oktober 2007, Teil 6 Mai 1989, Teil 8 August 1993
Computertomographie monatlich, vierteljährlich, jährlich DIN-EN 61223-2-6 August 2005
Digitale Volumentomographie jährlich DIN 6868 Teil 4 neu im Oktober 2020 erschienen
Digitale Mammographie täglich, monatlich, jährlich DIN 6868 Teil 14 Juni 2015
Monitore / BWG täglich, monatlich, ¼-, ½-jährlich DIN 6868 Teil 57 Februar 2001
Monitore / BWS täglich, halbjährlich DIN 6868 Teil 157  Novemver 2014