Fachkunde Strahlenschutz
Aufhebung der Regelung bei Fristüberschreitungen zur Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz während der Corona-Pandemie
Mit Datum vom 09.01.2023, wurde der Erlass vom MSGIV (Erlass-S-2020-4 – Corona-Vorgehen bei Fristüberschreitungen vom 20. März 2020) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Eine Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz, die ab dem 01.03.2020 abgelaufen sind, sollten ohne schuldhafte Verzögerung aktualisiert werden.
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