Gemäß § 130 der Strahlenschutzverordnung ist das MASGF als zuständige Behörde verpflichtet, eine Ärztliche Stelle für die Qualitätssicherung medizinischer Strahlenanwendungen sowie eine für die diagnostische und therapeutische Nuklearmedizin zu bestimmen.
Die Qualitätssicherung und die damit verbundenen Qualitätskontrollen sind grundlegende Bestandteile des Schutzes der Patienten bei der medizinischen Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung (§ 130 StrlSchV).
Die Ärztlichen Stellen führen Prüfungen durch, mit denen sichergestellt wird, dass bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen die Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft beachtet werden und die angewandten Verfahren und eingesetzten Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, Bestrahlungsvorrichtungen, sonstige Geräte oder Ausrüstungen den jeweiligen notwendigen Qualitätsstandards entsprechen, um die Strahlenexposition des Patienten so gering wie möglich zu halten.
Die Ärztlichen Stellen überwachen die Qualitätssicherungsmaßnahmen. Sie haben zu überprüfen
Sie hat weiterhin die Aufgabe, dem anwendenden Arzt Empfehlungen zur Optimierung der Strahlenanwendung und gegebenenfalls zur Verringerung der Strahlenexposition zu geben. Darüber hinaus prüft die ärztliche Stelle, ob und in wie weit die Vorschläge umgesetzt wurden, um eine Qualitätssicherung auf hohem Niveau zu gewährleisten. Hierzu kann auch eine Überprüfung und Beratung in der betreffenden Institution durchgeführt werden. Die ärztliche Stelle hat die zuständige Behörde zu benachrichtigen, falls die Umsetzung der Vorschläge nicht erfolgt. Die ärztliche Stelle unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Als Kommissionsmitglieder der Ärztlichen Stelle für die Qualitätssicherung Nuklearmedizin wurden für die Dauer von 4 Jahren vorgeschlagen und vom Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg berufen:
Vorsitzender: Herr Prof. Dr. med. I. Brink
stellv. Vorsitzender: Herr Dipl.-Med. K. Zschach
Fachlicher Leiter: Herr Dipl. Ing. (FH) C. Richter
Mitglieder:
Frau S. Grimmel
Herr Dr. med. W. Wisotzki
Herr Dr. med. F. Gottschalk
Herrn Dr. med. M. Henrich
Herr Prof. Dr. med. St. Dresel
Herr Dr. med. R. Grieg
Quelle: www.aekwl.de - Einheitliches Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen (ÄSt.en) / Auszug