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Häufig gestellte Fragen

FAQs – Allgemeines

Häufig gestellte Fragen, die beim telefonischen Beratungsgespräch an die Ombudsstelle allgemein gestellt wurden.

Allgemeines zur Ombudsstelle/Schlichtungsstelle

Allgemeines zur Ombudsstelle/Schlichtungsstelle

Fragen A 1

Ist die Ombudsstelle der Landesärztekammer Brandenburg für die außergerichtliche Klärung von Arzthaftungsstreitigkeiten zuständig?

Nein. Die Ombudsstelle der Landesärztekammer Brandenburg ist sowohl Anlaufpunkt v.a. für junge Mediziner, die Beratungen für ihren medizinischen Alltag benötigten (z.B. Lösung von vorhandenen Kommunikationsproblemen), als auch eine Sprechstunde für Patienten, die sich mit individuellen Fragestellungen an die Landesärztekammer Brandenburg wenden. Ziel ist hierbei u.a. ratsuchenden Patienten verschiedene Wege zur Problemlösung anzubieten. Das telefonische Beratungsgespräch gibt darüber hinaus die Möglichkeit, Probleme und Fragestellungen unterschiedlicher Art vorzutragen.

Wer ist der geeignete Ansprechpartner, wenn ich als betroffener Patient (oder Angehöriger) einen ärztlichen Behandlungsfehler vermute?

Die Landesärztekammer Brandenburg arbeitet bei der Prüfung von möglichen ärztlichen Behandlungsfehlern mit der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern zusammen, deren Gesellschafterin die Landesärztekammer Brandenburg ist. Eine Schadensregulierung oder die Erlangung von Schmerzensgeld direkt über die Landesärztekammer Brandenburg ist ebenso wenig möglich, wie die gerichtliche Vertretung von Ärzten oder Patienten.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten:
Schlichtungsstelle f. Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern
Hans – Böckler – Allee 3
30173 Hannover.

Telefon: 0511 353939-10 / 12
E-Mail: info@schlichtungsstelle.de

Den Vordruck für den Schlichtungsantrag finden Sie unter folgendem Link:
www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de

Bei meinem Aufenthalt in einer Berliner Klinik wurden Fehler gemacht. Können Sie mir helfen?

Nein. Hier liegt die Zuständigkeit bei der Ärztekammer Berlin.

Die Kontaktdaten der Ombudsperson aus Berlin lauten:
Ärztekammer Berlin
Friedrichstr. 16
10969 Berlin

Ombudsmann: Dr. med. Günther Jonitz
Telefon: 030 40 806-5 000
Telefax: 030 40 806-4 099
E-Mail: g.jonitz@aekb.de
URL: www.aerztekammer-berlin.de

Welchen Anwalt können Sie mir empfehlen, damit ich den Operateur meiner Frau verklagen kann?

Die Ombudsstelle ist nicht berechtigt, Empfehlungen für Rechtsanwaltskanzleien auszusprechen. Sie können entweder über

die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg
URL: www.rak-brb.de

oder

das Medizinrechts-Beratungsnetz des Medizinrechtsanwälte e.V. in Lübeck,
Telefon: 0800-0732483
E-Mail: info@mediznrechts-beratungsnetz.de

nach einer geeigneten anwaltlichen Vertretung suchen.

Sind Sie als Ombudsstelle unabhängig?

Ja. Die Ombudsstelle berichtet dem Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg in anonymisierter Form in einem jährlichen Bericht über ihre bisherige Arbeit und deren Ergebnisse. Die Ombudsperson ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie ist nur ihrem Gewissen verantwortlich.

Ich brauche dringend einen Gutachter für das Fach Augenheilkunde. Haben Sie als Ärztekammer eine Empfehlung, an wen ich mich wenden kann?

Auf der Webseite der Landesärztekammer finden Sie ein Gutachterverzeichnis für die jeweilige Region, das Fachgebiet (in Ihrem Fall: Augenheilkunde) und die Einrichtung.

Gutachterverzeichnis:
www.laekb.de