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Häufig gestellte Fragen

FAQs – Privatliquidationen

Häufig gestellte Fragen, die beim telefonischen Beratungsgespräch an die Ombudsstelle zu Privatliquidationen gestellt wurden.

Privatliquidationen

Privatliquidationen

Fragen A4

Ich habe eine Rechnung von einem Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapie für ein Gutachten für meinen Sohn bekommen, auf dem nur eine Gesamtsumme steht, ohne die Angabe von einer GOÄ-Ziffer. Ist diese Form der Rechnungsstellung in Ordnung?

Bitte senden Sie die betreffende Rechnung an die Rechtsabteilung der Landesärztekammer zur Prüfung. Außerdem bedarf es einer Schweigepflichtentbindungserklärung für den betreffenden Arzt, sowie einer Vollmacht ihres Sohnes, dass Sie in seinem Auftrag handeln dürfen.

Eine Bekannte von mir musste für ein und dieselbe Untersuchung bei einer Hautärztin weniger zahlen als ich, ist das in Ordnung?

Gemäß § 5 Absatz 1 GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bemisst sich die Höhe der Gebühr für die einzelne Leistung in der Regel nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Innerhalb dieses Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung des Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessens seitens des Arztes zu bestimmen. Unter Berücksichtigung dessen ist es möglich, dass verschiedene Patienten für die gleiche Leistung unterschiedliche Rechnungen erhalten.

Wo kann ich eine Privatliquidation prüfen lassen?

Gemäß § 12 Absatz 3 BO gibt die Landesärztekammer Brandenburg auf Antrag eines Beteiligten eine Stellungnahme über die Angemessenheit einer Honorarforderung nach GOÄ ab. Prüfungsgegenstand ist hier das formale Gebührenrecht.

Ich möchte die Abrechnung meiner Zahnbehandlung prüfen lassen, ist dafür auch die Landesärztekammer Brandenburg zuständig?

Ja, wenn es sich um ambulante Leistungen aus dem Bereich der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (GOÄ-Leistung) handelt.

Nein, wenn es sich um eine rein zahnärztliche Leistung (GOZ-Abrechnung) handelt. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Landeszahnärztekammer Brandenburg.

Kontaktdaten der Landeszahnärztekammer Brandenburg:
Telefon: 0355 3814826
E-Mail: goz-sprechstunde@lzkb.de

Die wöchentliche Sprechstunde für Patienten und Zahnärzte zur Gebührenordnung für Zahnärzte, hilft bei der Klärung zu Fragen bei Verweigerung der Kostenerstattung durch Krankenkasse oder Beihilfestelle.

Mein Orthopäde hat mir eine Leistung zwei Mal in Rechnung gestellt. Beide Rechnungen wurden von mir bereits beglichen. Unterstützt mich die Ärztekammer bei der Rückforderung des zu viel gezahlten Betrages?

Hier empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle der Landesärztekammer Brandenburg. Der Ombudsmann wird über den kollegialen Weg versuchen, eine Einigung herbeizuführen.

Welche Positionen aus der Gebührenordnung darf ein Arzt als Zuschlag für die Leistungserbringung am Sonnabend erheben?

Dazu gibt es keine Pauschalantwort. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Gebührenordnung (GOÄ) für privatärztliche Leistungen, werden alle Anfragen bzgl. der Gebührenordnung als Einzelfallanfrage von der Rechtsabteilung der Landesärztekammer Brandenburg geprüft.

Auf meiner Rechnung stehen Leistungen, die von der Praxis gar nicht erbracht wurden. Wo kann ich mich beschweren?

Für die Prüfung der Rechnung können Sie sich an die Rechtsabteilung der Landesärztekammer Brandenburg wenden.