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Arztausweis

Mitglieder der Landesärztekammer Brandenburg erhalten auf Antrag einen Arztausweis. Der Arztausweis ist ein Sichtausweis und in Verbindung mit einem amtlichen Personalausweis oder Reisepass gültig.

Der klassische Arztausweis im Checkkarten-Format behält nach wie vor seine Gültigkeit und ist ausreichend um den Besitzer als Arzt auszuweisen. Ein Arzt der sich lediglich ausweisen möchte benötigt nur den klassische Arztausweis. Wer darüber hinaus für seine Tätigkeit als Arzt die Infrastruktur im zukünftigen digitalen Gesundheitswesen nutzen möchte, kann einen elektronischen Arztausweis (eA) beantragen.

Beantragung klassischer ArztausweisMuster Arztausweis der BÄK

Die Antragsformulare erhalten Sie im Meldewesen der Landesärztekammer Brandenburg. Sie können das Antragsformular hier herunterladen.

Bitte senden Sie das Antragsformular ausgefüllt und mit einem Passbild (Format 35x45 mm) versehen der Landesärztekammer Brandenburg zu.

Als Alternative bietet auch unser Mitgliederportal die Möglichkeit elektronisch einen Antrag auf Ausstellung eines Arztausweises zu stellen.

AusstellenMuster Arztausweis der BÄK - Rückseite

Die Ausstellung eines Arztausweises ist aus folgenden Gründen allen Kammermitgliedern (auch den ärztlichen Rentnern) zu empfehlen:

  • Der Arztausweis weist den Inhaber im In- und Ausland als Arzt aus.
  • Der Ausweis berechtigt den Arzt in der Apotheke rezeptpflichtige Medikamente für den persönlichen Bedarf zu erwerben.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Arztausweises ist die Vollständigkeit aller Berufsurkunden in amtlich, notariell oder durch die ausstellende Behörde beglaubigten Kopien in der Meldeakte.

Der Arztausweis wird grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt. Nach Ablauf dieser Zeit oder einem abweichend eingetragenen Datum verliert der Arztausweis seine Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Bitte beantragen Sie einen Folgeausweis mit einem neuen Passbild.

Aushändigen

Nach Erhalt sollte der Arztausweis sofort auf der Rückseite eigenhändig unterschrieben werden. Nur mit Unterschrift und in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass hat der Arztausweis Gültigkeit.

Der Inhaber verpflichtet sich, den Arztausweis bei Ruhen oder Rücknahme der Approbation sofort unaufgefordert der Landesärztekammer zurückzugeben.

Ein eventueller Verlust des Arztausweises ist der Landesärztekammer umgehend schriftlich zu melden.

Hinweis: Die bisherigen Papierausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit, werden aber nicht mehr verlängert.