Die zahlreichen digitalen Anwendungen der Telematikinfrastruktur dienen einer besseren Patientenversorgung und der ärztlichen Information und Kommunikation. Um diese Anwendungen nutzen zu können, benötigen Ärztinnen und Ärzte einen elektronischen Arztausweis.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Meldewesens
E-Mail: meldewesen@laekb.de
Telefon: 0331 505605 665 oder 0355 78010 261, - 262, - 263
Hinweis:
Bundesdruckerei
Link: https://www.bundesdruckerei.de
T-Systems
Link: https://telekom.de/telematikinfrastruktur/hba
SHC+CARE
Link: https://stolleundheinz.com/shc-care/
Medisign
GmbH Link: https://www.medisign.de/
Aktuelle Publikationen zum Thema eArztausweis für Sie zusammengestellt.
Weitere FAQs zum Thema eArztausweis finden Sie
bei der Bundesärztekammer (BÄK).
Weitere Informationen zum Thema IT-Service, Telematik, Digitale Praxis und Praxisausweis sind abrufbar
bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB).
Arztausweis classic (klassisch)
Der Arztausweis (nur Sichtausweis) ist kostenfrei.
Link: https://laekb.de/www/website/PublicNavigation/arzt/mitgliedschaft/Arztausweis/
Arztausweis elektronisch (eArztausweis)
Der elektronische Arztausweis (eA, eHBA) ist kostenpflichtig.
Link: https://laekb.de/www/website/PublicNavigation/arzt/mitgliedschaft/earztausweis/
Er ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkarten-Format mit folgenden Kernfunktionalitäten:
Hinweis: Der Gesetzgeber gibt vor, dass ein Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) grundsätzlich nur durch Berechtigte (Ärztinnen und Ärzte) erfolgen darf.
Vorderseite
Rückseite
Brandenburgische Ärztinnen und Ärzte können über die Landesärztekammer Brandenburg einen elektronischen Heilberufsausweis der 2. Generation erwerben. Gemäß Heilberufsgesetz (HeilBerG §2) ist die Landesärztekammer Brandenburg Herausgeberin des eHBA. Zuständig für die Herausgabe des Ausweises und die Bestätigung des Attributs "Arzt/Ärztin" ist das Referat Meldewesen.
E-Mail: meldewesen@laekb.de
Erstellt wird der elektronische Heilberufsausweis in enger Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsdiensteanbietern (Kartenherstellern).
Für die eHBA-Beantragung bei der Landesärztekammer Brandenburg erhalten Sie vorab keine Vorgangsnummer, da Sie die Beantragung direkt im Mitgliederportal starten. Dabei wird eine Vorgangsnummer automatisch im Hintergrund erzeugt.
Passwortregel - lang ist besser als kompliziert. Acht Stellen (kleine und große Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) sollten das absolute Minimum sein, 12- und besser noch 16-stellige Passwörter bieten noch mehr Sicherheit.
Schritte zur Antragsvorbereitung
Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Meldewesens
E-Mail: meldewesen@laekb.de
Telefon: 0331 505605 665 oder 0355 78010 261, - 262, - 263
Hinweis:
Antragsunterlagen im Portal des Kartenherstellers fertigstellen
Identifizierung - Post-Ident
Sie erscheinen persönlich mit Ihrem Antrag, dem Post-Ident Coupon und einem gültigen Personaldokument bei der Identifizierungsstelle. Als Personaldokument werden der Personalausweis, der Reisepass oder ein Aufenthaltstitel anerkannt.
Antragsunterlagen per Post versenden
Nach erfolgreicher Identifizierung - den Antrag per Post an den Kartenhersteller versenden.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren neuen eArztausweis zeitnah mit der Transport-PIN aktivieren (erstmalig in Betrieb nehmen), da ansonsten der Ausweis unwiderruflich gesperrt wird.
Bundesdruckerei
Link: https://www.bundesdruckerei.de
T-Systems
Link: https://telekom.de/telematikinfrastruktur/hba
SHC+CARE
Link: https://stolleundheinz.com/shc-care/
Medisign
GmbH Link: https://www.medisign.de/
Laut Signaturgesetz ist es erforderlich, eine Personenidentifizierung durchzuführen im Zusammenhang mit der Beantragung eines elektronischen Arztausweises. Aktuell gibt es die folgenden Formen der Identifizierung:
Post-Ident: Die Personenidentifizierung erfolgt in einer Postfiliale Ihrer Wahl. Hierfür benötigen Sie den Antrag mit Post-Ident Coupon und gültige Personaldokumente.
Filialen in Ihrer Nähe suchen, die das PostIdent-Verfahren durchführen
Link: https://www.deutschepost.de
Angaben für den Suchfilter
Standorttyp: Postfiliale und DHL Paketshop
Leistungen auswählen: Postident durchführen
Besonderheiten
Kartenanbieter: Bundesdruckerei/D-TRUST GmbH, SHC/ATOS und Medisign GmbH
Nutzen sie bitte den Post-Ident Coupon, der dem ausgedruckten Antrag beiliegt. Für die Identifizierung benötigen sie ein gültiges Personaldokument und den ausgedruckten Antrag mit Post-Ident Coupon.
Kartenanbieter: T-Systems
Sie erhalten eine separate E-Mail von dem Kartenhersteller mit einem Link zur Erzeugung des Post-Ident Coupons. Diesen drucken Sie bitte aus. Für die Identifizierung benötigen sie ein gültiges Personaldokument, den Post-Ident Coupon und den ausgedruckten Antrag.
Eine E-Mail-Adresse wird im Rahmen des Antragsprozesses an zwei Stellen abgefragt. Sie können an beiden Stellen dieselbe E-Mail-Adresse verwenden.
folgenden personenbezogenen Daten gespeichert:
Weiterhin wird dem Zertifizierungsdiensteanbieter die sogenannte bundeseinheitliche Arztnummer übermittelt. Diese dient der sicheren und kammerübergreifenden Verwaltung der Ausweise zwischen den Ärztekammern und den Anbietern. Diese Nummer wird nicht im elektronischen Arztausweis gespeichert oder aufgedruckt.
Im Rahmen des Beantragungsprozesses erhebt der Anbieter ggf. weitere Daten, wie Geburtsdatum und -Ort sowie die (Melde-) Adresse und Daten des vorgelegten amtlichen Ausweisdokumentes zum Zwecke der sicheren Identifikation des antragstellenden Arztes.
5 Jahre gültig. Abhängig von den verwendeten kryptographischen Algorithmen kann diese Gültigkeitsdauer in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auch verkürzt werden.
Innerhalb der Vertragslaufzeit sorgt Ihr Anbieter bei Bedarf für den automatischen Austausch Ihres Ausweises. Über die so genannte Telematik-ID (Eindeutige Identifikationsnummer in der Telematik) ist sichergestellt, dass Zugriffsrechte, die beispielsweise für eine elektronische Patientenakte von Ihren Patienten für Ihren alten Ausweis ausgesprochen worden sind, auch für Ihren neuen Ausweis erhalten bleiben.
Der elektronische Arztausweis besitzt fünf Grundfunktionen:
Digitale Startanwendungen der Telematikinfrastruktur sollen künftig einer besseren ärztlichen Information und Kommunikation dienen:
1. Notfalldatenmanagement (NFDM)
Ärzte und Zahnärzte können wichtige medizinische Notfalldaten direkt auf der Gesundheitskarte speichern – sofern der Patient in die Speicherung einwilligt.
Im Notfalldatensatz können folgende Informationen gespeichert werden:
Voraussetzung: eArztausweis für die qualifizierte elektronische Signatur
geplanter Termin: Q4/2020
2. elektronischer Medikationsplan (eMP)
Ärzte, Zahnärzte und Apotheker können den E-Medikationsplan direkt auf der Gesundheitskarte speichern – sofern der Patient in die Speicherung einwilligt und der Patient mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnimmt.
Zu den Daten des E-Medikationsplans gehören:
Voraussetzung: eArztausweis optional
geplanter Termin: Q4/2020
3. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Nach wie vor erhält der Versicherte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) als Papierausdruck, den er an seinen Arbeitsgeber weiterreicht. Die Zuleitung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an die Krankenkasse übernimmt dann aber nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt. Er übermittelt über die Telematikinfrastruktur die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die mit dem eArztausweis signiert wird, an die zuständige Krankenkasse. Die Übermittlung findet mittels KIM statt. Dieses neue Verfahren gilt auch für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die im Zuge des Entlassmanagements durch stationär tätige Ärztinnen und Ärzte ausgestellt werden.
Voraussetzung: eArztausweis
geplanter Termin: 01.01.2021
4. Die elektronische Patientenakte (ePA)
Folgende Informationen werden in Zukunft – sofern der Patient dies wünscht – in der elektronischen Patientenakte gespeichert:
Neben diesen Daten unserer Ärzte können auch eigene Daten, wie z. B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen, abgelegt werden.
(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html)
Voraussetzung: eArztausweis
geplanter Termin: 01.01.2021
5. E-Rezept
Das E-Rezept ermöglicht weitere neue digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck. So kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.
(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html)
Voraussetzung: eArztausweis
geplanter Termin: 01.01.2022
6. Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
KIM sorgt für den sicheren Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. mit Apothekern etc. Nachrichten und Dokumente können künftig schnell, zuverlässig per sicherer E-Mail – mit oder ohne Anhang – ausgetauscht werden.
KIM bringt folgende Vorteile:
Weitere Informationen: https://www.kbv.de/html/kim.php
Doppelmitgliedschaft bei der Zahn- und Ärztekammer
Sollen zwei eArztausweise beantragt werden?
Es gibt keine Verpflichtung, einen elektronischen Arztausweis (eA) und zusätzlich einen elektronischen Zahnarztausweis (eZA) zu beantragen im Falle einer Doppelmitgliedschaft (bspw. für Fachärzte der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie). Es spricht auch nichts dagegen, allerdings ist zu bedenken, dass jeder eArztausweis dann Kosten verursacht.
Falls die beiden Fachqualifikationen organisatorisch nicht getrennt werden sollen (z. B. weil jeweils eine eigene Praxis mit eigenem Anschluss an die Telematikinfrastruktur existiert, für die nur der jeweilige elektronische Heilberufsausweis zum Einsatz kommen soll oder ein eigenes persönliches Postfach für jede Qualifikation im Rahmen des Kommunikationsdienstes (KIM) der Telematikinfrastruktur gewünscht ist), reicht ein Ausweis.
Die Funktionalität der beiden Ausweise ist derzeit annähernd gleich. Einziger Unterschied ist, dass über den Zahnarztausweis kein Zugriff auf die Hinweise des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Organ- und Gewebespenden sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen auf der elektronischen Gesundheitskarte (nach § 291a Abs. 3 Nr. 8 und 9) möglich ist. Zu empfehlen ist daher bei Nutzung nur eines Ausweises, den eArztausweis mit den weitergehenden Rechten zu beantragen.
Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/earztausweis/faq/#c19572
Doppelmitgliedschaft bei zwei Ärztekammern
Wenn Sie Mitglied in mehreren Ärztekammern sind, beantragen Sie den eArztausweis bitte bei der Kammer, in deren Bereich Sie Ihre Haupttätigkeit ausüben.
Link: https://fachportal.gematik.de/glossar/
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bundesärztekammer (BÄK)
Link: www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/earztausweis/faq/
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Link: www.kbv.de/html/praxis-it.php
gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH)
Link: www.gematik.de/telematikinfrastruktur/
Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)
Link: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/e-health-gesetz.html
Fragen rund um den eArztausweis
von der Bundesärztekammer
zusammengestellt.