Der klassische Arztausweis behält nach wie vor seine Gültigkeit. Dieser wird auch in Zukunft direkt von uns als Kammer ausgestellt und dient weiterhin zur Identifizierung als Arzt. Die Ausgabe und Herstellung des elektronischen Arztausweises erfolgt nicht mehr über die Landesärztekammern, sondern durch einen Kartenanbieter der dafür ein monatliches Endgelt erhebt.
Der elektronische Arztausweis erweitert den klassischen Sichtausweis um die folgenden technischen Besonderheiten:
Zum 1. Januar 2016 trat das neue „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) in Kraft. Daraus ergibt sich ein Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen mit folgenden Punkten:
Der Einstieg in die Antragstellung erfolgt über das Mitgliederportal (http://portal.laekb.de) der Landesärztekammer Brandenburg. Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben oder diese nicht mehr vorhanden sind, können Sie sich mit unserem Meldewesen (meldewesen@laekb.de) in Verbindung setzen. Sie erhalten dann umgehend Ihre Zugangsdaten per Post.
Der gesamte Antragungsprozess gliedert sich in die folgenden drei Schritte:
1. Einloggen in das Mitgliederportal:
2. Ihre Daten der Antragsvorbereitung werden nun zum gewählten Kartenhersteller übertragen. Im Anschluss daran erhalten Sie ihren Zugang in das Antragsportal des Kartenanbieters per E-Mail und als Mitteilung im Mitgliederportal:
3. Antragsunterlagen ausdrucken und an den erforderlichen Stellen unterschreiben. Der Antrag ist für die Personalisierung mit einem aktuellen Passfoto zu versehen. Dieses wird später so auf den eHBA gedruckt. Der weitere Ablauf hängt nun von der gewählten Identifizierung ab:
Nachdem der dritte Schritt abgeschlossen ist erfolgt der Rest der Antragsbearbeitung automatisch. Wir als Ärztekammer erhalten die Unterlagen direkt oder auf postalischem Wege, um den Unterlagen die Produktionsfreigabe beizufügen. Anschließend werden die Unterlagen an den jeweiligen Kartenhersteller weiter geleitet. Dieser produziert dann die Karte und versendet diese per Post an den entsprechenden Antragssteller. In einem gesonderten Brief wird später auch die dazugehörende PIN verschickt.
Laut Signaturgesetzt ist es erforderlich eine Personenidentifizierung durchzuführen im Zusammenhang mit der Beantragung eines elektronischen Arztausweises. Aktuell gibt es die folgenden fünf Formen der Identifizierung:
1. Kammer-Ident: Der Antragssteller gibt seinen Antrag persönlich in einer unserer Geschäftsstellen ab und wird von einem Mitarbeiter der Landesärztekammer identifiziert.
2. Zeitversetztes Kammer-Ident: Die Identifizierung wurde innerhalb der letzten 5 Jahre bereits bei der Landesärztekammer durchgeführt. Ist diese entsprechende Identifizierung vorhanden, schicken Sie den Antrag an die Landesärztekammer. Hier wird dem Antrag das vorhandene Idnentifizierungsformular hinzugefügt und alle Unterlagen dem Kartenhersteller zugestellt. Besonderheiten zum zeitversetzten Kammer-Ident werden weiter unten erklärt.
3. Post-Ident: Die Identifizierung wird durch einen Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der deutschen Post vorgenommen.
4. ZDA-Ident: DieIdentifizierung erfolgt bei einem Mitarbeiter des jeweiligen Kartenherstellers (ZDA) oder ist bereits bei einem autorisierten Partner des ZDA (z.B. bei medisign die APO-Bank) erfolgt.
5. (APO)Bank-Ident: Der Arzt ist Kunde der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Zur Eröffnung seines Kontos wurde eine Identifizierung bereits durch einen Bankmitarbeiter durchgeführt. Eine erneute Identifizierung kann aktuell nur für medisign-Kunden entfallen.
Falls Sie in den vergangenen Jahren (bis zu 5 Jahre) bereits förmlich (anhand eines amtlichen Ausweisdokumentes) von der Kammer identifiziert wurden, kann eine erneute Identifizierung für die Beantragung eines eHBA entfallen. Für die Identifizierung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Landesärztekammer, wie es im nächsten Abschnitt beschrieben ist.
Liegt eine entsprechende Identifizierung vor kreuzen sie bitte auf Antragsformular die Option „vorab durchgeführtes Kammer-Ident“ an. Sie müssen zur Antragsabgabe dann nicht persönlich bei der Ärztekammer, der Post, der Bank oder dem ZDA vorstellig werden, sondern können die ausgedruckten und unterschriebenen Antragsunterlagen inklusive eines aktuellen Passfotos per Post an die Geschäftsstelle Cottbus der Landesärztekammer zusenden.
Wenn für Sie zur Identifizierung das Kammer-Ident in Frage kommt, können Sie einen Termin dazu über unser Mitgliederportal unter dem Menüpunkt eHBA vereinbaren. Da eine Identifizierung bis zu 15 Minuten in Anspruch nehmen kann und nur von entsprechend geschultem Personal durchgeführt werden darf, ist es erforderlich einen Termin dafür online zu vereinbaren, um sicherzustellen das ein entsprechender Mitarbeiter zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung steht.
Im Online-Formular wählen Sie zunächst die Geschäftsstelle aus die für Sie am besten gelegen ist. Im Anschluss wählen Sie im Terminkalender das Datum. Für den ausgewählten Tag werden Ihnen dann die Uhrzeiten angezeigt, wann ein freier Mitarbeiter eine Identifizierung durchführen kann. Nach der Auswahl wird ihr Termin verbindlich gebucht. Der gebuchte Termin ist für Sie im Anschluss unter dem Menüpunkt Terminvereinbarung ersichtlich. Falls Sie unerwarteter Weise den Termin doch nicht wahrnehmen können, können Sie den Termin an dieser Stelle mit eine Klick auf den entsprechen Button widerrufen.