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elektronischer Arztausweis

Die zahlreichen digitalen Anwendungen der Telematikinfrastruktur dienen einer besseren Patientenversorgung und der ärztlichen Information und Kommunikation. Um diese Anwendungen nutzen zu können, benötigen Ärztinnen und Ärzte einen elektronischen Arztausweis.

 

Die zahlreichen digitalen Anwendungen der Telematikinfrastruktur dienen einer besseren Patientenversorgung und der ärztlichen Information und Kommunikation. Um diese Anwendungen nutzen zu können, benötigen Ärztinnen und Ärzte einen elektronischen Arztausweis.

 

Schritte zur Antragsvorbereitung

  1. Schritt: Zugangsdaten für das Mitgliederportal bereithalten oder, falls Sie noch keine Zugangsdaten erhalten haben, anfordern.
    Ihre Zugangsdaten können Sie anfordern über
    E-Mail: portal@laekb.de
    Telefon: 0355 78010 186

    Nach Prüfung der Mitgliedschaft werden die Zugangsdaten zum Mitgliederportal der Landesärztekammer Brandenburg per Post an Ihre Privatanschrift übermittelt.

  2. Schritt: Anmeldung im Mitgliederportal
    Geben Sie in die Adresszeile Ihres Browsers nachfolgende URL ein.
    Aufruf des Mitgliederportals im Internet:
    https://portal.laekb.de/

  3. Schritt: Prüfung der Meldedaten im Mitgliederportal
    • Überprüfen Sie vor Beginn der Beantragung Ihre vorausgefüllten Meldedaten.
    • Bei Unterschieden direkt im Portal zu „Meldedaten ändern“ wechseln

    Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Meldewesens
    E-Mail: meldewesen@laekb.de
    Telefon: 0331 505605 665 oder 0355 78010 261, - 262, - 263

  4. Schritt: Digitales Passbild bereithalten
    Bildgröße: Hochformat 3,5 x 4,5 cm
    z. B. 300 dpi – 413x531 Pixel
    z. B. 400 dpi – 551x709 Pixel
    z. B. 500 dpi – 689x886 Pixel
    max. 2 MB

    Dateiformat:
    JPEG-Format (Dateiendung jpg)
    PNG-Format (Dateiendung png)

  5. Schritt: Auswahl des Kartenherstellers (Zertifizierungsdiensteanbieter)
    Sie werden im Mitgliederportal zum Antragsportal des Kartenherstellers weitergeleitet.
    • Im Antragsportal des Kartenherstellers füllen Sie nun den Rest des Antrages aus.
    • Bei einigen Kartenherstellern werden sie gleich gebeten, ein Passbild digital hoch zuladen.
    • Auswahl der passenden Identifizierungsart
    • Antrag speichern und als PDF herunterladen

Hinweis:

  • Der eArztausweis ist kostenpflichtig und an eine Vertragslaufzeit gebunden.
  • Die jeweiligen Konditionen unterscheiden sich zwischen den verschiedenen Kartenherstellern.
  • Mit der Bestellung eines eArztausweises gehen Sie einen bindenden Vertrag mit dem jeweiligen Kartenhersteller ein.

Welche Zertifizierungsdiensteanbieter - Kartenhersteller (QVDA) gibt es aktuell?

Bundesdruckerei
Link: https://www.bundesdruckerei.de

T-Systems
Link: https://telekom.de/telematikinfrastruktur/hba

SHC+CARE
Link: https://stolleundheinz.com/shc-care/

Medisign
GmbH Link: https://www.medisign.de/

 

Publikationen

Publikationen und Informationen der Landesärztekammer Brandenburg

Aktuelle Publikationen zum Thema eArztausweis für Sie zusammengestellt.

Überschrift FAQs

Fragen rund um den elektronischen Arztausweis

Weitere FAQs zum Thema eArztausweis finden Sie
bei der Bundesärztekammer (BÄK).

Weitere Informationen zum Thema IT-Service, Telematik, Digitale Praxis und Praxisausweis sind abrufbar
bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB).

FAQs

Welche Formen des Arztausweises gibt es?

Arztausweis classic (klassisch)
Der Arztausweis (nur Sichtausweis) ist kostenfrei.
Link: https://laekb.de/www/website/PublicNavigation/arzt/mitgliedschaft/Arztausweis/

Arztausweis elektronisch (eArztausweis)
Der elektronische Arztausweis (eA, eHBA) ist kostenpflichtig.
Link: https://laekb.de/www/website/PublicNavigation/arzt/mitgliedschaft/earztausweis/

Was ist der elektronische Arztausweis/eHBA?

Er ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkarten-Format mit folgenden Kernfunktionalitäten:

  1. Sichtausweis: Er dient zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis als Sichtausweis, zum Beispiel, um in einer Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente zu erwerben.
  2. Signatur: Der Inhaber kann mit dem eArztausweis eine elektronische Unterschrift (Qualifizierte elektronische Signatur- QES) erstellen. Diese elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Mit ihr können Arztbriefe, Abrechnungsunterlagen für die Kassenärztliche Vereinigung, Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, elektronische Rezepte oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rechtssicher unterschreiben.
  3. Authentifizierung: Der Inhaber kann sich in der elektronischen Welt sicher als „Arzt“ ausweisen, z.B. in der Telematikinfrastruktur. Diese Funktionalität ist der Kern für den Zugriff auf die elektronischen Patientenakte.
  4. Vertraulichkeit: Der eArztausweis kann medizinische Daten sicher ver- und entschlüsseln. Damit steigt das Datenschutz- und Sicherheitsniveau bei der Übertragung von personenbezogenen medizinischen Daten oder vertraulichen Informationen.
  5. Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK): Mit dem eArztausweis kann auf Daten auf der eGK zugegriffen werden, wie bspw. „Notfalldaten“ und „elektronischer Medikationsplan“.


Hinweis: Der Gesetzgeber gibt vor, dass ein Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) grundsätzlich nur durch Berechtigte (Ärztinnen und Ärzte) erfolgen darf.

Wie sieht der elektronische Arztausweis/eHBA aus?

Vorderseite

Ansicht der Vorderseite des eArztausweises

Rückseite

Ansicht der Rückseite des eArztausweises

Wo beantrage ich den elektronischen Arztausweis?

Brandenburgische Ärztinnen und Ärzte können über die Landesärztekammer Brandenburg einen elektronischen Heilberufsausweis der 2. Generation erwerben. Gemäß Heilberufsgesetz (HeilBerG §2) ist die Landesärztekammer Brandenburg Herausgeberin des eHBA. Zuständig für die Herausgabe des Ausweises und die Bestätigung des Attributs "Arzt/Ärztin" ist das Referat Meldewesen.
E-Mail: meldewesen@laekb.de

Erstellt wird der elektronische Heilberufsausweis in enger Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsdiensteanbietern (Kartenherstellern).

Was ist eine Vorgangsnummer? Woher bekomme ich diese?

Für die eHBA-Beantragung bei der Landesärztekammer Brandenburg erhalten Sie vorab keine Vorgangsnummer, da Sie die Beantragung direkt im Mitgliederportal starten. Dabei wird eine Vorgangsnummer automatisch im Hintergrund erzeugt.

Wie lang sollte ein Passwort sein?

Passwortregel - lang ist besser als kompliziert. Acht Stellen (kleine und große Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) sollten das absolute Minimum sein, 12- und besser noch 16-stellige Passwörter bieten noch mehr Sicherheit.

Wie erfolgt die Beantragung des elektronischen Arztausweises?

Schritte zur Antragsvorbereitung

  1. Schritt: Zugangsdaten für das Mitgliederportal bereithalten oder, falls Sie noch keine Zugangsdaten erhalten haben, anfordern.
    Ihre Zugangsdaten können Sie anfordern über
    E-Mail: portal@laekb.de
    Telefon: 0355 78010 186

    Nach Prüfung der Mitgliedschaft werden die Zugangsdaten zum Mitgliederportal der Landesärztekammer Brandenburg per Post an Ihre Privatanschrift übermittelt.

  2. Schritt: Anmeldung im Mitgliederportal
    Geben Sie in die Adresszeile Ihres Browsers nachfolgende URL ein.
    Aufruf des Mitgliederportals im Internet:
    https://portal.laekb.de/

  3. Schritt: Prüfung der Meldedaten im Mitgliederportal
    • Überprüfen Sie vor Beginn der Beantragung Ihre vorausgefüllten Meldedaten.
    • Bei Unterschieden direkt im Portal zu „Meldedaten ändern“ wechseln

    Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Meldewesens
    E-Mail: meldewesen@laekb.de
    Telefon: 0331 505605 665 oder 0355 78010 261, - 262, - 263

  4. Schritt: Digitales Passbild bereithalten
    Bildgröße: Hochformat 3,5 x 4,5 cm
    z. B. 300 dpi – 413x531 Pixel
    z. B. 400 dpi – 551x709 Pixel
    z. B. 500 dpi – 689x886 Pixel
    max. 2 MB

    Dateiformat:
    JPEG-Format (Dateiendung jpg)
    PNG-Format (Dateiendung png)

  5. Schritt: Auswahl des Kartenherstellers (Zertifizierungsdiensteanbieter)
    Sie werden im Mitgliederportal zum Antragsportal des Kartenherstellers weitergeleitet.
    • Im Antragsportal des Kartenherstellers füllen Sie nun den Rest des Antrages aus.
    • Bei einigen Kartenherstellern werden sie gleich gebeten, ein Passbild digital hoch zuladen.
    • Auswahl der passenden Identifizierungsart
    • Antrag speichern und als PDF herunterladen

Hinweis:

  • Der eArztausweis ist kostenpflichtig und an eine Vertragslaufzeit gebunden.
  • Die jeweiligen Konditionen unterscheiden sich zwischen den verschiedenen Kartenherstellern.
  • Mit der Bestellung eines eArztausweises gehen Sie einen bindenden Vertrag mit dem jeweiligen Kartenhersteller ein.

Wie kommt mein Antrag zum Kartenhersteller?

Antragsunterlagen im Portal des Kartenherstellers fertigstellen

  • auf Richtigkeit prüfen,
  • ausdrucken,
  • an den erforderlichen Stellen unterschreiben.

Identifizierung - Post-Ident
Sie erscheinen persönlich mit Ihrem Antrag, dem Post-Ident Coupon und einem gültigen Personaldokument bei der Identifizierungsstelle. Als Personaldokument werden der Personalausweis, der Reisepass oder ein Aufenthaltstitel anerkannt.
Antragsunterlagen per Post versenden
Nach erfolgreicher Identifizierung - den Antrag per Post an den Kartenhersteller versenden.

Wie erfolgt die weitere Antragsbearbeitung nach der Identifizierung

  • Die Ärztekammer erhält die Unterlagen elektronisch, um die Produktionsfreigabe zu erteilen.
  • Der Kartenhersteller produziert Ihren eArztausweis und versendet diesen per Post. In einem gesonderten Brief wird später auch die dazugehörende PIN verschickt.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren neuen eArztausweis zeitnah mit der Transport-PIN aktivieren (erstmalig in Betrieb nehmen), da ansonsten der Ausweis unwiderruflich gesperrt wird.

Welche Zertifizierungsdiensteanbieter - Kartenhersteller (QVDA) gibt es aktuell?

Welches Identifizierungsverfahren gibt es aktuell?

Laut Signaturgesetz ist es erforderlich, eine Personenidentifizierung durchzuführen im Zusammenhang mit der Beantragung eines elektronischen Arztausweises. Aktuell gibt es die folgenden Formen der Identifizierung:
Post-Ident: Die Personenidentifizierung erfolgt in einer Postfiliale Ihrer Wahl. Hierfür benötigen Sie den Antrag mit Post-Ident Coupon und gültige Personaldokumente.

Filialen in Ihrer Nähe suchen, die das PostIdent-Verfahren durchführen
Link: https://www.deutschepost.de

Angaben für den Suchfilter
Standorttyp: Postfiliale und DHL Paketshop
Leistungen auswählen: Postident durchführen

Besonderheiten
Kartenanbieter: Bundesdruckerei/D-TRUST GmbH, SHC/ATOS und Medisign GmbH
Nutzen sie bitte den Post-Ident Coupon, der dem ausgedruckten Antrag beiliegt. Für die Identifizierung benötigen sie ein gültiges Personaldokument und den ausgedruckten Antrag mit Post-Ident Coupon.

Kartenanbieter: T-Systems
Sie erhalten eine separate E-Mail von dem Kartenhersteller mit einem Link zur Erzeugung des Post-Ident Coupons. Diesen drucken Sie bitte aus. Für die Identifizierung benötigen sie ein gültiges Personaldokument, den Post-Ident Coupon und den ausgedruckten Antrag.

Wieso muss ich bei der Antragstellung meine E-Mail-Adresse angeben?

Eine E-Mail-Adresse wird im Rahmen des Antragsprozesses an zwei Stellen abgefragt. Sie können an beiden Stellen dieselbe E-Mail-Adresse verwenden.

  • Der Anbieter benötigt eine E-Mail-Adresse, um Ihnen Informationen über die Abarbeitung des Antragsprozesses übermitteln zu können
  • Sie können eine E-Mail-Adresse angeben, die direkt in die Zertifikate aufgenommen wird. Somit ist es möglich - auch außerhalb der Telematikinfrastruktur - verschlüsselte E-Mails zu senden und zu empfangen.

Welche meiner Daten werden auf dem elektronischen Arztausweis gespeichert?

folgenden personenbezogenen Daten gespeichert:

  • Vorname
  • Nachname
  • ggf. akadem. Grad/Titel
  • Berufsgruppe „Ärztin/Arzt“
  • Telematik-ID (eindeutige Nummer des Karteninhabers in der Telematikinfrastruktur)
  • Optional: E-Mail-Adresse
  • Zusätzlich werden die folgenden personenbezogenen Daten optisch auf die Kartenrückseite gedruckt:
  • EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer)
  • Ausweisnummer (wird auch im Chip als so genannte ICCSN (Integrated Circuit Card Serial Number, eindeutige Chipnummer), gespeichert)

Weiterhin wird dem Zertifizierungsdiensteanbieter die sogenannte bundeseinheitliche Arztnummer übermittelt. Diese dient der sicheren und kammerübergreifenden Verwaltung der Ausweise zwischen den Ärztekammern und den Anbietern. Diese Nummer wird nicht im elektronischen Arztausweis gespeichert oder aufgedruckt.
Im Rahmen des Beantragungsprozesses erhebt der Anbieter ggf. weitere Daten, wie Geburtsdatum und -Ort sowie die (Melde-) Adresse und Daten des vorgelegten amtlichen Ausweisdokumentes zum Zwecke der sicheren Identifikation des antragstellenden Arztes.

Wie lange ist der elektronische Arztausweis gültig?

5 Jahre gültig. Abhängig von den verwendeten kryptographischen Algorithmen kann diese Gültigkeitsdauer in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auch verkürzt werden.
Innerhalb der Vertragslaufzeit sorgt Ihr Anbieter bei Bedarf für den automatischen Austausch Ihres Ausweises. Über die so genannte Telematik-ID (Eindeutige Identifikationsnummer in der Telematik) ist sichergestellt, dass Zugriffsrechte, die beispielsweise für eine elektronische Patientenakte von Ihren Patienten für Ihren alten Ausweis ausgesprochen worden sind, auch für Ihren neuen Ausweis erhalten bleiben.

Welche Funktionen hat der elektronische Arztausweis/eHBA?

Der elektronische Arztausweis besitzt fünf Grundfunktionen:

  1. Sichtausweis, um sich in einer Apotheke als Ärztin oder Arzt auszuweisen
  2. Authentifizierung, um sich in der elektronischen Welt mit seiner virtuellen Identität und in der Eigenschaft „Arzt“ sicher auszuweisen
  3. Signatur ist eine rechtssichere und medienbruchfrei elektronische Unterschrift, die qualifizierte elektronische Signatur (QES), für elektronisch erstellte medizinische Dokumente. Diese elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
  4. elektronische Ver- und Entschlüsselung, zum Beispiel für den sicheren Transport von eArztbriefen
  5. Zugang auf medizinische Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die dort mit Zustimmung des Patienten abgespeichert sind. zum Beispiel: Notfalldaten, Medikationsplan und elektronische Patientenakte

Welche digitalen Anwendungen sind vorgesehen?

Digitale Startanwendungen der Telematikinfrastruktur sollen künftig einer besseren ärztlichen Information und Kommunikation dienen:

1. Notfalldatenmanagement (NFDM)
Ärzte und Zahnärzte können wichtige medizinische Notfalldaten direkt auf der Gesundheitskarte speichern – sofern der Patient in die Speicherung einwilligt.

Im Notfalldatensatz können folgende Informationen gespeichert werden:

  • chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes, koronare Herzkrankheit) und wichtige frühere Operationen (z. B. Organtransplantation)
  • egelmäßig eingenommene Medikamente,
  • Allergien und Unverträglichkeiten (besonders Arzneimittelallergien mit bekannter schwerer allergischer Reaktion),
  • weitere wichtige medizinische Hinweise (z. B. Schwangerschaft oder Implantate) und
  • ergänzend Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden Ärzten (z. B. dem Hausarzt) und Zahnärzten.

Voraussetzung: eArztausweis für die qualifizierte elektronische Signatur
geplanter Termin: Q4/2020

2. elektronischer Medikationsplan (eMP)
Ärzte, Zahnärzte und Apotheker können den E-Medikationsplan direkt auf der Gesundheitskarte speichern – sofern der Patient in die Speicherung einwilligt und der Patient mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnimmt.

Zu den Daten des E-Medikationsplans gehören:

  • Angaben zur Medikation, d. h. alle Arzneimittel, die ein Patient einnimmt, und Informationen zur Anwendung (Dosierung, Zeitpunkt, Darreichungsform etc.). Dies umfasst sowohl die vom Arzt oder Zahnarzt verordneten Medikamente, als auch Arzneimittel, die rezeptfrei in der Apotheke erworben wurden (OTC). Zusätzlich sind Arzneimittel aufgeführt, die aktuell nicht mehr angewendet werden, die jedoch für die Überprüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch den Arzt, Apotheker oder Zahnarzt relevant sein können.
  • Medikationsrelevante Daten, wie Allergien und Unverträglichkeiten

Voraussetzung: eArztausweis optional
geplanter Termin: Q4/2020

3. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Nach wie vor erhält der Versicherte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) als Papierausdruck, den er an seinen Arbeitsgeber weiterreicht. Die Zuleitung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an die Krankenkasse übernimmt dann aber nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt. Er übermittelt über die Telematikinfrastruktur die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die mit dem eArztausweis signiert wird, an die zuständige Krankenkasse. Die Übermittlung findet mittels KIM statt. Dieses neue Verfahren gilt auch für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die im Zuge des Entlassmanagements durch stationär tätige Ärztinnen und Ärzte ausgestellt werden.

Voraussetzung: eArztausweis
geplanter Termin: 01.01.2021

4. Die elektronische Patientenakte (ePA)
Folgende Informationen werden in Zukunft – sofern der Patient dies wünscht – in der elektronischen Patientenakte gespeichert:

  • Befunde
  • Diagnosen
  • Therapiemaßnahmen
  • Behandlungsberichte
  • Impfungen
  • elektronische Medikationspläne
  • elektronische Arztbriefe
  • Notfalldatensätze

Neben diesen Daten unserer Ärzte können auch eigene Daten, wie z. B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen, abgelegt werden.
(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html)

Voraussetzung: eArztausweis
geplanter Termin: 01.01.2021

5. E-Rezept
Das E-Rezept ermöglicht weitere neue digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck. So kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.
(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html)

Voraussetzung: eArztausweis
geplanter Termin: 01.01.2022

6. Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
KIM sorgt für den sicheren Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. mit Apothekern etc. Nachrichten und Dokumente können künftig schnell, zuverlässig per sicherer E-Mail – mit oder ohne Anhang – ausgetauscht werden.

KIM bringt folgende Vorteile:

  • Vertraulichkeit der Nachrichten: Kartenbasierte Verschlüsselung macht ein unberechtigtes Mitlesen unmöglich. Sensible Daten können immer nur von demjenigen gelesen werden, für den sie gedacht sind.
  • Fälschungssicherheit: KIM-Nachrichten können nicht unbemerkt manipuliert werden. Adressaten erkennen immer, ob sie die E-Mail so erhalten haben, wie sie der Absender auch verschickt hat.
  • Geprüfte Identität: Empfänger einer Nachricht können immer sicher sein: Wer als Absender draufsteht, ist auch der Absender der Nachricht. Die Identitäten der KIM-Teilnehmer sind geprüft und bestätigt.
  • Schnelle Auffindbarkeit: Alle KIM-Teilnehmer sind im zentralen Adressbuch z. B. über die Praxisanschrift auffindbar. Es entfällt ein umständliches und fehleranfälliges Suchen oder Austauschen von E-Mail-Adressen.
  • Abrechenbarkeit: KIM ist das sichere Übermittlungsverfahren nach § 291b Abs. 1e SGB V und dadurch die Basis für eine mögliche Vergütung.
  • Der eArztausweis wird für die Verschlüsselung der versendeten Inhalte sowie für die Signatur, bspw. eines angehängten Arztbriefes, genutzt.

Weitere Informationen: https://www.kbv.de/html/kim.php

Was muss ein Arzt bei einer Doppelmitgliedschaft beachten?

Doppelmitgliedschaft bei der Zahn- und Ärztekammer
Sollen zwei eArztausweise beantragt werden?
Es gibt keine Verpflichtung, einen elektronischen Arztausweis (eA) und zusätzlich einen elektronischen Zahnarztausweis (eZA) zu beantragen im Falle einer Doppelmitgliedschaft (bspw. für Fachärzte der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie). Es spricht auch nichts dagegen, allerdings ist zu bedenken, dass jeder eArztausweis dann Kosten verursacht.

Falls die beiden Fachqualifikationen organisatorisch nicht getrennt werden sollen (z. B. weil jeweils eine eigene Praxis mit eigenem Anschluss an die Telematikinfrastruktur existiert, für die nur der jeweilige elektronische Heilberufsausweis zum Einsatz kommen soll oder ein eigenes persönliches Postfach für jede Qualifikation im Rahmen des Kommunikationsdienstes (KIM) der Telematikinfrastruktur gewünscht ist), reicht ein Ausweis.

Die Funktionalität der beiden Ausweise ist derzeit annähernd gleich. Einziger Unterschied ist, dass über den Zahnarztausweis kein Zugriff auf die Hinweise des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Organ- und Gewebespenden sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen auf der elektronischen Gesundheitskarte (nach § 291a Abs. 3 Nr. 8 und 9) möglich ist. Zu empfehlen ist daher bei Nutzung nur eines Ausweises, den eArztausweis mit den weitergehenden Rechten zu beantragen.
Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/earztausweis/faq/#c19572

Doppelmitgliedschaft bei zwei Ärztekammern
Wenn Sie Mitglied in mehreren Ärztekammern sind, beantragen Sie den eArztausweis bitte bei der Kammer, in deren Bereich Sie Ihre Haupttätigkeit ausüben.

Wo finde ich ein Glossar - technischen Fachbegriffe rund um die Telematikinfrastruktur?

Link: https://fachportal.gematik.de/glossar/

Weitere Informationen finden Sie hier:
Bundesärztekammer (BÄK)
Link: www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/earztausweis/faq/

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Link: www.kbv.de/html/praxis-it.php

gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH)
Link: www.gematik.de/telematikinfrastruktur/

Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)
Link: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/e-health-gesetz.html