Jeder Kammerangehörige hat sich innerhalb eines Monates nach Tätigkeitsaufnahme bei der Landesärztekammer Brandenburg anzumelden und ihr die gesetzlich erforderlichen Berechtigungsnachweise vorzulegen.
Füllen Sie bitte den elektronischen Meldebogen vollständig aus.
Ein entsprechendes Anschreiben wird nach dem Ausfüllen des elektronischen Meldebogens generiert.
Schicken Sie bitte den mit Ihrer Unterschrift versehenen Meldebogen per Post an:
Berechtigungsnachweise im Original oder amtlich beglaubigte Kopien Ihrer:
Berechtigungsnachweise als einfache Kopie:
Tätigkeitsaufnahme aus einem anderen Bundesland:
Kommen sie aus einem anderen Bundesland und waren bereits Mitglied einer Ärztekammer, senden Sie uns bitte nur den ausgefüllten Meldebogen der Landesärztekammer Brandenburg zu. Ihre Urkunden erhalten wir von der vorherigen Kammer.
Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Meldedaten (Name, Adresse, Arbeitgeber, Art der Berufstätigkeit usw.) mit. Sie können hierfür auch die hier hinterlegte Änderungsmeldung verwenden.
Im Falle einer Namensänderung übersenden Sie uns bitte eine einfache Kopie der Eheurkunde bzw. der Bescheinigung über die Namensänderung.
Die Pflichtmitgliedschaft in der Landesärztekammer Brandenburg endet, wenn Sie Ihre ärztliche Tätigkeit in Brandenburg aufgeben und
Ihre Abmeldung können Sie schriftlich oder telefonisch mitteilen oder mit Hilfe der hier hinterlegten Änderungsmeldung bekannt geben.
An-, Ab- und Änderungsmeldungen von Kammerangehörigen werden mit Name, Gebiets-, Schwerpunkt-, Zusatzbezeichnung und Anschrift dem für den Ort der Berufsausübung zuständigen Gesundheitsamt übermittelt.
Für weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter des Referates Meldewesen.
Meldebogen ausfüllen und Anschreiben generieren.