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Mitgliedschaft

Kammerangehörige sind verpflichtet, die beabsichtigte Berufsausübung der zuständigen Kammer schriftlich anzuzeigen. Weitere Erläuterungen zur Mitgliedschaft, Anmeldung, Änderungsmitteilung erhalten Sie hier.

Wer ist Mitglied?

  • Angehörige der Landesärztekammer Brandenburg sind alle Ärztinnen und Ärzte, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Fachwissenschaftler in der Medizin gemäß Abschnitt 2, § 3 Absatz 2 HeilBerG Land Brandenburg

Anmeldepflichten der Mitglieder

Jeder Kammerangehörige hat sich innerhalb eines Monates nach Tätigkeitsaufnahme bei der Landesärztekammer Brandenburg anzumelden und ihr die gesetzlich erforderlichen Berechtigungsnachweise vorzulegen.

Füllen Sie bitte den elektronischen Meldebogen vollständig aus.
Ein entsprechendes Anschreiben wird nach dem Ausfüllen des elektronischen Meldebogens generiert.
Schicken Sie bitte den mit Ihrer Unterschrift versehenen Meldebogen per Post an:

Landesärztekammer Brandenburg
Geschäftsstelle Cottbus
Postfach 10 14 45
03014 Cottbus

Berechtigungsnachweise im Original oder amtlich beglaubigte Kopien Ihrer:

  • Approbationsurkunde
  • Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der ärztlichen Tätigkeit (§ 10 BÄO)
  • Urkunde über die Berechtigung zum Führen einer Gebiets-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung
  • Promotionsurkunde, gegebenenfalls Genehmigungsurkunde zur Führung akademischer Grade und Titel
  • Genehmigung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades

Berechtigungsnachweise als einfache Kopie:

  • ggf. Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Arbeitsgenehmigung

Bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zusätzlich:

  • Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit bzw. Niederlassungsgenehmigung

Tätigkeitsaufnahme aus einem anderen Bundesland:

Kommen sie aus einem anderen Bundesland und waren bereits Mitglied einer Ärztekammer, senden Sie uns bitte nur den ausgefüllten Meldebogen der Landesärztekammer Brandenburg zu. Ihre Urkunden erhalten wir von der vorherigen Kammer.

Anzeigepflichten der Mitglieder

Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Meldedaten (Name, Adresse, Arbeitgeber, Art der Berufstätigkeit usw.) mit. Sie können hierfür auch die hier hinterlegte Änderungsmeldung verwenden.

Im Falle einer Namensänderung übersenden Sie uns bitte eine einfache Kopie der Eheurkunde bzw. der Bescheinigung über die Namensänderung.

Abmeldung / Tätigkeitsaufnahme in einem anderen Bundesland bzw. im Ausland

Die Pflichtmitgliedschaft in der Landesärztekammer Brandenburg endet, wenn Sie Ihre ärztliche Tätigkeit in Brandenburg aufgeben und 

  • Sie eine ärztliche Tätigkeit in einem anderen Bundesland aufnehmen oder
  • ohne Aufnahme einer neuen ärztlichen Tätigkeit Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben oder
  • eine ärztliche Tätigkeit im Ausland aufnehmen und Ihren Wohnsitz in Brandenburg aufgeben.

Ihre Abmeldung können Sie schriftlich oder telefonisch mitteilen oder mit Hilfe der hier hinterlegten Änderungsmeldung bekannt geben.

Anzeigepflichten der niedergelassenen Mitglieder

An-, Ab- und Änderungsmeldungen von Kammerangehörigen werden mit Name, Gebiets-, Schwerpunkt-, Zusatzbezeichnung und Anschrift dem für den Ort der Berufsausübung zuständigen Gesundheitsamt übermittelt.

Für weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter des Referates Meldewesen.