Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (FGB) nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) und der Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO-RL)
Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes am 1. Februar 2010 sind Voraussetzungen und Grenzen genetischer Untersuchungen bei Menschen geregelt und ist die genetische Beratung zu genetischen Untersuchungen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken und ebenso die erforderlichen Beratungen sind durch das Gesetz Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Das Gesetz unterscheidet zwischen diagnostischen und prädiktiven Untersuchungen und legt abgestufte Beratungspflichten fest. In der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) über die Anforderungen an die Qualifikation zur und Inhalte der genetischen Beratung vom 1. Juli 2011 sind u.a. die erforderlichen ärztlichen Weiterbildungen bzw. spezifischen ärztlichen Qualifikationen für genetische Beratungen im diagnostischen, prädiktiven und vorgeburtlichen Kontext definiert.
Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (FGB) nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) und der Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO-RL) - Nachweispflicht seit 1.02.2012
Ärzte, die weder Facharzt für Humangenetik sind noch die Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik besitzen, dürfen seit 1. Februar 2012 die erforderlichen fachgebundenen Beratungen (FGB) zu genetischen Untersuchungen nur durchführen, wenn sie sich dafür besonders qualifiziert haben. Dabei bleiben über die eigenen Fachgrenzen hinausgehende genetische Beratungen in jedem Fall Fachärztinnen/Fachärzten für Humangenetik bzw. Ärztinnen/Ärzte mit der ZB Medizinische Genetik vorbehalten.
Eine Ärztin/ein Arzt ohne Qualifikation zur FGB kann für die vorgeschriebene fachgebundene genetische Beratung seiner Patienten entsprechend qualifizierten externen Sachverstand heranziehen.
Die GEKO hat die unterschiedlichen Qualifikations-Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten nach GenDG (Aufklärung, genetische Untersuchung, genetische Analyse und genetische Beratung) in einer Tabelle zusammengestellt.
Grundsätzlich vermittelt lt. GEKO-Richtlinie ein 72-Std. Kurs in Verbindung mit 10 praktisch-kommunikativen Übungen* allen Ärztinnen und Ärzten, die nicht über die Facharztanerkennung für Humangenetik bzw. über die Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik verfügen, komprimiert und systematisch relevantes Wissen entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand und damit die notwendige Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung.
Falls Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtung Frauenheilkunde und Geburtshilfe die eingeschränkte Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung erwerben möchten, umfasst die mindestens erforderliche Fortbildung 8 Stunden, ergänzt durch 5 praktisch-kommunikative Übungen*.
Überblick Qualifikationserwerb
- Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung:
- Qualifikationserwerb durch Fortbildung: 72-Std. Kurs für Ärztinnen/Ärzte und 10 praktisch-kommunikative Übungen*
- Alternativ ist für Ärztinnen/Ärzte ab 5jähriger fachärztlicher Berufstätigkeit der direkte Qualifikationserwerb über eine Wissenskontrolle (20 Fragen) möglich
- Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risiko-Abklärung
(nur für das Gebiet Frauenheilkunde/Geburtshilfe)
- Qualifikationserwerb durch Fortbildung: 8-Std. Kurs für Ärztinnen/Ärzte und 5 praktisch-kommunikative Übungen*
- Alternativ ist für Ärztinnen/Ärzte ab 5jähriger fachärztlicher Berufstätigkeit der direkte Qualifikationserwerb über eine Wissenskontrolle (10 Fragen) möglich
*Die zur Qualifikation dazugehörenden praktisch-kommunikativen Maßnahmen sind auch im Rahmen des Qualifikationserwerbs über die Wissenskontrolle zu absolvieren. Der Nachweis des Erwerbs der psychosomatischen Grundversorgung oder äquivalenter Weiterbildungs- oder Fortbildungsinhalte kann den Nachweis praktischer Übungen ersetzen.