Fachkunde Strahlenschutz
Nach der Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018, bearbeitet die Landesärztekammer Brandenburg entsprechende Antragstellungen.
Zum 31. August 2017 endeten die Übergangsfristen zum Sachkundeerwerb nach den Forderungen der Richtlinien „Fachkunde nach Röntgenverordnung/Medizin“ vom 01. Juli 1991 und „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ vom 22. Dezember 2005. Ab 01. September 2017 sind, zur Beantragung einer Fachkunde im Strahlenschutz, die Forderungen der aktuellen Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ vom 22. Dezember 2005, zuletzt geändert am 27. Juni 2012, korrigiert am 28. November 2012, zu Grunde zu legen.
Auszug aus der Richtlinie: „Die Anwendungszahlen und Mindestzeiten sind in einem Tätigkeitsbericht aufzuzeichnen und von einem aufsichtsführenden fachkundigen Arzt monatlich zu bestätigen.“
Aus dieser Forderung heraus, werden ab 01. September 2017, nur noch Sachkundezeugnisse mit Tätigkeitsbericht anerkannt.
Mit Datum vom 09.01.2023, wurde der Erlass vom MSGIV (Erlass-S-2020-4 – Corona-Vorgehen bei Fristüberschreitungen vom 20. März 2020) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Eine Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz, die ab dem 01.03.2020 abgelaufen sind, sollten ohne schuldhafte Verzögerung aktualisiert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Aktualisierung von Fachkunden und Kenntnissen im Strahlenschutz mit dem Ausstellungsdatum bzw. dem Aktualisierungsdatum, das auf der entsprechenden Bescheinigung angegeben wurde, beginnt.
Beispiel: War eine Fachkunde im Strahlenschutz bis zum 31.03.2020 gültig und wurde am 18.11.2022 aktualisiert, muss die nächste Aktualisierung bis zum 31.03.2025 erfolgen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Gutsche.
Telefon: 0355/78010-223
E-Mail: fk-strahlenschutz@laekb.de
Kursangebote der Landesärztekammer Brandenburg finden Sie hier veröffentlicht.
Erteilung einer Erstfachkunde im Strahlenschutz | 90,- € |
Erteilung einer weiteren Fachkunde im Strahlenschutz | 50,- € |
zuzügl. Gebühr für ein Fachgespräch | 60,- € |
Die Grundlage hierfür ist die Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV), (ehem. GebOMASGF) vom 19. April 2017, (GVBl.II/17, [Nr. 23])), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2021, (GVBl.II/21, [Nr. 64]).
Ein Antrag auf Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz kann gestellt werden an:
Landesärztekammer Brandenburg- Antrag für die Anwendung in der Diagnostischen Radiologie
- Sachkundezeugnis mit Tätigkeitsbericht
- Kursteilnahmebescheinigungen
- Antrag für die Anwendung in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie
- Sachkundezeugnis
- Kursteilnahmebescheinigungen