Fachkunde Strahlenschutz
Nach der Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018, bearbeitet die Landesärztekammer Brandenburg entsprechende Antragstellungen.
Bonn, 25.03.2020. Um befürchtende medizinische Engpässe in der radiologischen Versorgung zu begegnen, werden für eine Übergangszeit bis zum Ende der Krisensituation vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Fachkundeanforderungen für im klinischen Betrieb tätige ÄrztInnen im Hinblick auf die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) und die Teilnahme an anerkannten Kursen gelockert.
Zum 31. August 2017 endeten die Übergangsfristen zum Sachkundeerwerb nach den Forderungen der Richtlinien „Fachkunde nach Röntgenverordnung/Medizin“ vom 01. Juli 1991 und „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ vom 22. Dezember 2005. Ab 01. September 2017 sind, zur Beantragung einer Fachkunde im Strahlenschutz, die Forderungen der aktuellen Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ vom 22. Dezember 2005, zuletzt geändert am 27. Juni 2012, korrigiert am 28. November 2012, zu Grunde zu legen.
Auszug aus der Richtlinie: „Die Anwendungszahlen und Mindestzeiten sind in einem Tätigkeitsbericht aufzuzeichnen und von einem aufsichtsführenden fachkundigen Arzt monatlich zu bestätigen.“
Aus dieser Forderung heraus, werden ab 01. September 2017, nur noch Sachkundezeugnisse mit Tätigkeitsbericht anerkannt.
Ein Antrag auf Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz kann gestellt werden an:
Landesärztekammer Brandenburg- Antrag für die Anwendung in der Diagnostischen Radiologie
- Sachkundezeugnis mit Tätigkeitsbericht
- Kursteilnahmebescheinigungen
- Antrag für die Anwendung in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie
- Sachkundezeugnis
- Kursteilnahmebescheinigungen