Qualifikation nach BtMVV zur Substitution opioidabhängiger Patienten - Suchtmedizinische Grundversorgung
Opioidabhängigkeit ist eine behandlungsbedürftige, schwere chronische Krankheit.
Die substitutionsgestützte Behandlung stellt eine wissenschaftlich evaluierte Therapieform der manifesten Opioidabhängigkeit dar. In der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) wird für den substituierenden Arzt eine von den Landesärztekammern festgelegte suchttherapeutische Mindestqualifikation gefordert.
Dabei ist der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Wissenschaft maßgebend, den die BÄK in der RL zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger für den Arzt verbindlich dokumentiert hat.
Die Landesärztekammer Brandenburg hat in diesem Zusammenhang für ihre approbierten Kammermitglieder folgende Mindestqualifikationen substituierender Ärzte beschlossen:
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