Die IVF-Kommission befasst sich mit allen qualitätsrelevanten Themen der Reproduktionsmedizin.
Vorsitzender:
Dr. med. Bernd Christensen
Mitglieder:
Dr. med. Stephanie Dietterle
Dr. med. Wolfram Heinritz
Dr. med. Peter Küpferling
Dr. med. Kay-Thomas Moeller
Dipl.-Med. Sigrid Schwark
Dr. jur. Daniel Sobotta
Aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen wird das Verfahren momentan überarbeitet. Für weitere Rückfragen nehmen Sie bitte gern Kontakt zu uns auf.
Die Landesärztekammer ist die zuständige Stelle nach § 121a SGB V im Land Brandenburg, d.h. sie ist für die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig. Die Maßgeblichen Rahmenbedingungen sind in folgenden Richtlinien festgeschrieben:
Letztere regelt die berufsrechtlichen Bedingungen in der Reproduktionsmedizin, Sie gilt für alle Ärzte, auch für nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung tätige.
Im Land Brandenburg wurde bisher ein Zentrum, das Kinderwunschzentrum Potsdam, zugelassen.
Zum Zwecke der Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin haben sich die Ärztekammern Deutschlands zusammengeschlossen und ein bundeseinheitliches Qualitätssicherungsverfahren entwickelt. Die Datenverarbeitung und die statistische Auswertung erfolgt durch die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Die Bewertung und die Kommunikation mit den Zentren erfolgt durch die jeweils zuständige Ärztekammer.
Die Landesärztekammer Brandenburg ist im Land Brandenburg die zuständige Behörde für die Zulassung zur Präimplantationsdiagnostik.