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Für Weiterbilder

Anerkennung von Kursen gemäß § 4 Abs. 8 Weiterbildungsordnung

Hier finden Sie das einheitliche Antragsformular für Facharztweiterbildungrn und Zusatzweiterbildungen.

Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 26.10.2005 legt in § 4 Abs. 8 Folgendes fest:

Sofern die Weiterbildungsordnung die Ableistung von Kursen vorschreibt, ist eine vorherige Anerkennung des jeweiligen Kurses und dessen Leiter durch die für den Ort der Veranstaltung zuständige Ärztekammer erforderlich. Diese Kurse müssen den von der Ärztekammer vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen.

Das heißt, Kursanbieter sollten rechtzeitig vor Kursbeginn die jeweilige Ärztekammer informieren, den Kurs dort anmelden, prüfen und anerkennen lassen.

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass im Land Brandenburg nur die durch die zuständigen Ärztekammern anerkannten Weiterbildungskurse entsprechend auf die Weiterbildung angerechnet werden können.

 

Hier finden Sie das einheitliche Antragsformular für Facharztweiterbildungrn und Zusatzweiterbildungen.