8. Legislaturperiode von 2016 bis 2020
In der 8. Legislaturperiode der Kammerversammlung sind 92 Delegierte im Land Brandenburg tätig. Sie wurden für die Zeit von 2016 bis 2020 von 40,73 % aller Kammerangehörigen gewählt.
In der 8. Legislaturperiode der Kammerversammlung sind 92 Delegierte im Land Brandenburg tätig.Sie wurden für die Zeit von 2016 bis 2020 von 40,73 % aller Kammerangehörigen gewählt.
23 (25,0 %) der Delegierten sind erstmals in der Kammerversammlung vertreten.
In der Kammerversammlung sind 71 (77,1 %) männliche und 21 (22,8 %) weibliche Delegierte vertreten.
Der Altersdurchschnitt aller Kammerdelegierten beträgt 56 Jahre (Kammerversammlung 7. Legislaturperiode 57 Jahre).
Nach Tätigkeiten setzen sich die 92 Delegierten der 8. Legislaturperiode wie folgt zusammen:
- in einer Niederlassung tätig: 53 Delegierte
- im Krankenhaus tätig: 22 Delegierte
- bei Behörden tätig: 4 Delegierte
- sonstig Tätige: 4 Delegierte
- ohne Tätigkeit: 9 Delegierte
Die Kammerversammlung ist nach § 21 Heilberufsgesetz zuständig für die Beschlussfassung über:
- Hauptsatzung,
- Wahlordnung,
- Geschäftsordnung,
- Berufsordnung,
- Bereitschaftsdienstordnung,
- Weiterbildungsordnung,
- Haushalts- und Kassenordnung,
- Satzung zur Festlegung des Haushaltplanes,
- Beitragsordnung,
- Gebührenordnung,
- Satzung zur Errichtung von Ethikkommissionen,
- Satzung zur Errichtung von Gutachter- und Schlichtungsstellen nach § 7 Abs. 2,
- Fortbildungsordnung,
- Einrichtung von Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen,
- Entlastung des Vorstandes aufgrund des von ihm vorgelegten Jahresberichtes und der Jahresrechnung,
- Entsendung von Mitgliedern in Arbeitsgemeinschaften ,
- sonst durch die Hauptsatzung oder andere Satzung ihr zugewiesene Aufgaben,
- die sonstigen Satzungen.