Die erreichten Leistungen der Auszubildenden spiegeln den Kenntnisstand in den fünf Prüfungsbereichen zur "Halbzeit" der Ausbildung wider.
Die erreichten Leistungen der Auszubildenden spiegeln den Kenntnisstand in den fünf Prüfungsbereichen zur "Halbzeit" der Ausbildung wider.
Ausbildender und Auszubildender können Ansatz- und Schwerpunkte für die weitere Ausbildung neu festlegen.
Zur Unterstützung stellt das Referat Ausbildung MFA Zwischenprüfungsauswertungen zur Verfügung.
Allgemeine Zwischenprüfungsbedingungen
- Die Zwischenprüfung dient der Kenntnisstandermittlung der Auszubildenden, um bei Kenntnislücken korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.
- Noten werden nicht erteilt. Das Ergebnis wird in Punkten ausgewiesen, eine Notenzuordnung zur notwendigen Leistungseinordnung ist somit möglich. Liegt die Wertung der Prüfungsleistung eines Prüflings unter 50% der erreichbaren Punktzahl, entsprechen die Leistungen nicht den Anforderungen und das Bestehen der Abschlussprüfung ist in Frage gestellt.
- In der Zwischenprüfung werden in 90 Minuten 50 überwiegend programmierte Aufgaben in fünf Prüfungsbereichen bearbeitet.
- Insgesamt sind 50 Punkte erreichbar.
- Die Anzahl der richtigen Antworten wird vorgegeben.