Infektions- und Arbeitsschutz kommen in Zeiten der Corona-Pandemie eine hohe Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund wurde in den letzten Wochen und Monaten immer wieder die Frage nach ausreichenden Schutzmaßnahmen an den Oberstufen¬zentren für die dort unterrichteten Auszubildenden thematisiert.
Aktuell gilt nach wie vor die Regelung, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf den Gängen und Fluren sowie in Treppenhäusern der Oberstufenzentren verpflichtend ist und auch so umgesetzt wird.
Mit Schreiben vom 13. Oktober 2020 übermittelte uns das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine aktuelle Stellungnahme zu dieser Problematik, welche wir den Ausbildungspraxen bereits per Post zugesandt haben. Dieses Anschreiben sowie die weiterführenden Informationen finden Sie nachfolgend.