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Neuer Tarifvertrag ab 01. Januar 2021

Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte/ArzthelferInnen

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag, auf einen aktualisierten Manteltarifvertrag und auf einen Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit geeinigt. Er tritt ab 01. Januar 2021 in Kraft und hat eine Laufzeit bis Ende 2023.

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag, auf einen aktualisierten Manteltarifvertrag und auf einen Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit geeinigt. 

Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 und sieht ab dem 01. Januar 2021 u. a. neben einer dreistufigen Steigerung bei den Gehältern der angestellten MFA auch die Erhöhung der Ausbildungsvergütung vor.

Die Ausbildungsvergütung für Medizinische Fachangestellte ändert sich

Ausbildungsjahr

Monatliche Brutto-Tarifvergütung bei 38,5 Stunden / Woche

ab 01.01.2021

ab 01.01.2022

ab 01.01.2023

1.

880 €

900 €

920 €

2.

935 €

965 €

995 €

3.

995 €

1.035 €

1.075 €

 Die Ausbildungsvergütung bezieht sich auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden und gilt auch bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden noch als angemessen, da die tarifliche Ausbildungsvergütung im Einzelfall auch moderat abgesenkt werden kann.

Wir bitten alle Ausbildenden, die Vergütung ihrer Auszubildenden auf Angemessenheit zu prüfen und ggf. anzuheben. Für Beratungen stehen die Mitarbeiterinnen des Referates Ausbildung MFA gern zur Verfügung.

Manteltarifvertrag

Manteltarifvertrag (aktualisierte Fassung 11. Januar 2021)

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Manteltarifvertrag vom 08.12.2020
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung

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Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit

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