Entschließung der Kammerversammlung am 11. Juni 2022
Hilfe zur Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe!
Potsdam, 16.06.2022 - Im Hinblick auf die Aufhebung des Suizidhilfeverbotes der Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg stellt die Kammerversammlung im Einklang mit dem 124. Deutschen Ärztetag klar, dass Hilfe zur Selbsttötung auch weiterhin keine ärztliche Aufgabe ist.
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