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Haftpflichtversicherung

Verlängerung des Versicherungsschutzes nach Corona-Impfeinsatz prüfen

Erfreulicherweise hatte sich im Frühjahr ein Vielzahl der Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand bereit erklärt, an der Impfkampagne in Brandenburg mitzuwirken. Viele der Ärztinnen und Ärzte, die dann tatsächlich auch zum Einsatz kamen, haben dabei von der speziellen Haftpflichtversicherung der Deutschen Ärzteversicherung (DÄV) Gebrauch gemacht, die die DÄV im Rahmen eines speziell auf die Landesärztekammer Brandenburg zugeschnittenen vereinfachten Verfahrens angeboten hatte.

Der DÄV, Gruppenversicherungspartner der Landesärztekammer Brandenburg, danken wir für diese erfolgreiche Zusammenarbeit.

Deutsche Ärzteversicherung und Landesärztekammer weisen darauf hin, dass die betreffenden Kammermitglieder bitte bis zum Ende des Jahres prüfen mögen, ob der Versicherungsschutz weiterhin benötigt wird. Der Versicherungsschutz kann auch unabhängig von der Corona-Mithilfe sinnvoll sein (Behandlungen im Freundes- und Bekanntenkreis, freiberufliche Tätigkeiten an jeweils 60 Tagen im Jahr u. s. w.). Wird der Versicherungsschutz gegenüber der DÄV nicht bis zum Ende des Jahres gekündigt, verlängert sich der Versicherungsschutz um ein weiteres Jahr und die Versicherungsprämie fällt dann erneut an.  Die DÄV teilt mit, dass zur Kündigung eine einfache Mitteilung an die DÄV bis zum Jahresende genügt (Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist bis zum Jahresende nicht erforderlich).

Dr. D. Sobotta
Geschäftsführer LÄKB