Pressemitteilung
Potsdam (25.11.2021) – Als nicht hilfreich für die aktuelle Versorgungslage hat die Landesärztekammer Brandenburg die neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bezeichnet, die als Folge der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) erlassen wurde. „Viele unserer Kolleginnen und Kollegen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ambulanten und stationären Bereich sind nicht nur vollständig, sondern zunehmend auch dreifach geimpft“, erklärte Kammerpräsident Dipl.- Med. Frank-Ullrich Schulz. Auch diese einer täglichen Testpflicht zu unterziehen, wobei die Ergebnisse dann an die schon jetzt überlasteten Gesundheitsämter zu melden sind, würde keinen zusätzlichen medizinischen Nutzen bringen, sondern lediglich unnötigen Sand in den gerade jetzt so wichtigen reibungslosen Versorgungsalltag streuen, so Schulz. Der Kammerpräsident appellierte an das BMG, stattdessen schnellstmöglich der heute auch von der Gesundheitsministerkonferenz erhobenen Forderung zu folgen, wonach für die immunisierten Beschäftigten in den in § 28b Absatz 2 IfSG genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ausreichend ist. „Die Kosten hierfür müssen vollständig vom Staat refinanziert werden.“
Wie die Landesgesundheitsminister plädierte Schulz zudem dafür, dass der Bundesgesetzgeber das Infektionsschutzgesetz ebenfalls in diesem Sinne rasch ändern solle.