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Kammerbeitrag

Selbsteinstufung des Kammerbeitrages 2023

Anfang Februar 2023 hatte die Landesärztekammer Brandenburg an alle beitragspflichtigen Mitglieder, welche die Veranlagung in der Papierform wünschen, die Unterlagen zur Selbsteinstufung des Kammerbeitrages 2023 versandt.

Dem Vordruck "Selbsteinstufung" waren die "Ausfüllhilfen zur Selbsteinstufung" und die Änderungsmitteilung beigefügt.

Auf der Änderungsmitteilung sind Ihre am Stichtag 15.01.2023 gespeicherten Daten Ihrer Meldeakte dargestellt. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Daten senden Sie uns diese bitte korrigiert bzw. vervollständigt zurück. Auch ist es wichtig, uns Zeiten anzuzeigen, in denen Sie keine Einkünfte durch ärztliche Tätigkeit erzielen (z. B. Elternzeit, Krankheit nach Ablauf der Entgeltfortzahlungszeit), da Statusänderungen dieser Art beitragsmindernd sein können.

Für die Berechnung des Kammerbeitrages werden Ihre Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit des Bemessungsjahres 2021 zugrunde gelegt. Hatten Sie im Jahr 2021 keine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, so sind die Einkünfte des Jahres 2022 heranzuziehen. Der Kammerbeitrag beträgt unverändert zum Vorjahr 0,58% dieser Einkünfte. Ihre Einkünfte entnehmen Sie Ihrem Einkommensteuerbescheid (liegt dieser nicht vor: Angaben der Lohnsteuerbescheinigung entnehmen bzw. Bestätigung des Steuerberaters einreichen). Einen Mustersteuerbescheid haben wir auf unserer Internetseite für Sie bereitgestellt.

Als sichere und effiziente Alternative zur Selbsteinstufung in der Papiervariante kann die digitale Selbsteinstufung über unser Mitgliederportal vorgenommen werden. Ihre Zugangsdaten für das Mitgliederportal können Sie jederzeit unkompliziert über den neben/untenstehenden Kontakt (neu) beantragen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Zugangsauthentifizierung aus Sicherheitsgründen analog auf dem Postweg zugesandt werden muss und der Vorgang daher einige Tage in Anspruch nimmt.

Die erforderlichen Nachweise können während des digitalen assistentengestützten Selbsteinstufungsprozesses direkt online hochgeladen werden, so dass das Kopieren der Unterlagen und der Versand auf dem Postweg überflüssig werden.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, für die die Nutzung des Onlineportals bereits zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Sie helfen damit aktiv Verwaltungswege abzukürzen, die Umwelt zu schonen, Papier und Energieressourcen zu sparen und die Menge an Altpapier erheblich zu reduzieren.

Mitglieder, die sich bereits im Portal für die Online-Selbsteinstufung entschieden haben, wurden bereits Ende Januar 2023 per Email zur Vornahme derselben aufgefordert. Sollten Sie bisher diesbezüglich keine Email von uns erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner in Ihrem Postfach oder kontaktieren Sie uns.

Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen wie gewohnt telefonisch oder per Email beratend zur Seite.

Manina Kierey
Buchhaltung/Kammerbeitrag

Die Termine für das Beitragsjahr 2023
Abgabe der Selbsteinstufung bis zum 01.03.2023
Zahlung des Kammerbeitrages  bis zum 31.03.2023

Kontaktdaten
Telefon: 0355/780 10-282 und -286
Beitrag: beitrag@laekb.de
Portal: portal@laekb.de