Ärztliche Koordinierungsgruppe gegen Suchtgefahren der Landesärztekammer Brandenburg

Die Koordinierungsgruppe befasst sich mit allen qualitätsrelevanten Aspekten der Suchtmedizin. Sie ist gleichzeitig Beratungskommission im Sinne Kapitel 15 der Richtlinien der BÄK zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung opioidabhängiger Patienten.

Vorsitzender:
Dr. med. Timo Krüger, Hennigsdorf 

Mitglieder:
Reto Cina, Lindow
Dr. med. Jürgen Hein, Prenzlau
Priv.-Doz. Dr. med. Maria-Christiane Jockers-Scherübl, Hennigsdorf
Prof. Dr. med. Stefan Kropp, Bersteland
Dr. med. Kerstin Meyer, Potsdam
Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes, Oberkrämer, OT Schwante
Inga Selbig, Neuenhagen


Substitutionsbehandlung opioidabhängiger Patienten

Ärzte, die Substitutionsbehandlungen opioidabhängiger Patienten durchführen, müssen die Regelungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung beachten.
Wichtig für Ärzte sind hierbei die Meldepflicht der einzelnen Behandlungen an das zentrale Substitutionsregister bei der Bundesopiumstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie die Vorschriften für die Mindestanforderungen an eine suchttherapeutische Qualifikation für substituierende Ärzte.
Die Landesärztekammer Brandenburg hat diese Mindestanforderungen definiert. Auf Anforderung der Bundesopiumstelle ist diese Mindestqualifikation zu bestätigen. Unaufgefordert zu melden sind Ärztinnen und Ärzte, die diese vormals gemeldete Qualifikation aktuell nicht mehr besitzen.
Informationen insbesondere zur Meldung für das Substitutionsregister finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Info 10/2019: Suchtmedizinische Grundversorgung

Hilfsprogramm der Landesärztekammer Brandenburg für Kammerangehörige mit einem Suchtmittelproblem

Die Landesärztekammer bietet Kammerangehörigen mit einem Suchtmittelproblem ein Hilfsprogramm an.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der Landesärztekammer.

Merkblatt für Kammermitglieder mit einem Suchtmittelproblem

pdf, 451.08 kB

Flyer: Hilfsprogramm für Kammerangehörige

pdf, 220.18 kB

Landessuchtkonferenz Brandenburg

Die Landesärztekammer ist Mitglied der Landessuchtkonferenz, die das Suchtgeschehen im Land Brandenburg analysiert und Beschlüsse zu landessuchtpolitischen Zielen fasst.
Weitere Informationen zur Landessuchtkonferenz, zum Landesprogramm gegen Sucht und zur Suchtprävention finden Sie auf den Seiten vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV).