Berufsrechtliche Studien

Wissenschaftliche Studien und Forschungsvorhaben, die nicht unter Spezialvorschriften wie z.B. AMG und MPDG fallen, sind nach § 15 Abs. 1 Berufsordnung für Ärtzinnen und Ärzte der Landesärztekammer Brandenburg durch die Ethikkommission beratungspflichtig. Auch diese sind über EthikPool einzureichen.

§ 15 Abs. 1 Berufsordnung LÄKB lautet wie folgt: 
Der Arzt muss sich vor der Durchführung biomedizinischer Forschung am Menschen - ausgenommen bei ausschließlich epidemiologischen Forschungsvorhaben - durch eine bei der Ärztekammer oder bei einer Medizinischen Fakultät gebildeten Ethik-Kommission über die mit seinem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen beraten lassen. Dasselbe gilt vor der Durchführung gesetzlich zugelassener Forschung mit vitalen menschlichen Gameten und lebendem embryonalen Gewebe.