Ärztliche Stelle Röntgen
Ärztliche Stelle nach § 130 der Strahlenschutzverordnung [StrSchV]
weiterlesen...Die von der Ärztekammer unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung betriebene Ärztiche Stelle nach Röntgenverordnung und die Ärztliche Stelle nach Strahlenschutzverordnung wurde unter dem Namen "Arztliche Stelle des Landes Brandenburg für die Qualitätssicherung in der Radiologie" vereinigt.
Ärztliche Stelle nach § 130 der Strahlenschutzverordnung [StrSchV]
weiterlesen...Im April 2004 fand eine erste konstituierende Sitzung der Nuklearmediziner zum Aufbau der Ärztlichen Stelle Nuklearmedizin statt, in der u. a. Vorschläge für die Kommission der Ärztlichen Stelle eingebracht wurden.
weiterlesen...Im Dezember 2004 fand eine erste beratende Sitzung der Strahlentherapeuten Brandenburgs statt, in der u. a. Vorschläge für die Kommission der Ärztlichen Stelle eingebracht wurden.
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weiterlesen...Übersicht Prüfrhythmus
Die Rechtsgrundlage zur Überprüfung durch die Ärztlichen Stellen und des Überprüfungszeitraumes sind § 130 der StrlSchV sowie die darauf fußende Richtlinie „Ärztliche und zahnärztliche Stellen“.
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