Mitgliedschaft

Jedes Kammermitglied ist verpflichtet, sich innerhalb eines Monats bei der Ärztekammer an- oder abzumelden und während der Mitgliedschaft Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Grundlage der Kammermitgliedschaft sind die Regelungen des Heilberufsgesetzes des Landes Brandenburg und der Hauptsatzung der Landesärztekammer Brandenburg.

Anmeldung

Ärzte und Ärztinnen in Brandenburg sind verpflichtet, sich innerhalb eines Monates nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Landesärztekammer Brandenburg anzumelden.