Ein Aspekt der Suchtmedizin ist die Substitutionsgestützte Behandlung von Opioidabhängigen. Eine substitutionsgestützte Behandlung darf gemäß § 5 Abs. 3 BtMVV nur durch suchtmedizinisch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. 

Die Landesärztekammer Brandenburg hat in diesem Zusammenhang für ihre approbierten Kammermitglieder folgende Mindestqualifikationen substituierender Ärzte beschlossen: 

  • Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung 
    oder  
  • Facharztanerkennung Psychiatrie und Psychotherapie
    oder  
  • Facharztanerkennung Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    oder  
  • Facharztanerkennung Nervenheilkunde
    oder  
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem 50-Std.-Kurs "Suchtmedizinische Grundversorgung" nach dem "Curriculum Suchtmedizinische Grundversorgung" der BÄK 

Fortbildung

Der nächste Kurs „Suchmedizinische Grundversorgung“ der Akademie für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer Brandenburg findet erst im Herbst 2027 statt. Die anerkannten Weiterbildungskurse basieren aber in ganz Deutschland auf dem selben Curriculum. Sie finden die Kurse in der bundesweiten Fortbildungssuche.