Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung
Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (FGB) nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) und der Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO-RL)
Ärzte und Ärztinnen dürfen eine genetische Beratung nur durchführen, wenn sie dafür qualifiziert sind.
Durch die Anerkennung als Fachärztin oder -arzt sind bereits qualifiziert:
- Fachärztinnen/Fachärzte für Humangenetik (Qualifikation zur fachübergreifenden genetischen Beratung)
- Ärztinnen/Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik
- Fachärztinnen/Fachärzte, die ihre FA-Anerkennung auf Basis der Musterweiterbildungsordnung 2018 erhalten haben in folgenden Fachrichtungen:
- Augenheilkunde
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Innere Medizin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Neurologie
- Urologie
- Fachärztinnen/Fachärzte mit der Zusatz-Weiterbildung: Hämostaseologie
Alle anderen Ärztinnen und Ärzte benötigen für die genetischen Beratungen im Rahmen einer diagnostischen, prädiktiven oder vorgeburtlichen genetischen Untersuchung die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (FGB) nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) und der Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO-RL).
Möglichkeiten des Qualifikationserwerbs für Ärzte und Ärztinnen, die nicht durch die Facharztweiterbildung qualifiziert sind
Zur Qualifikationsmaßnahme gehört ein theoretischer Teil (Fortbildungskurs oder Wissenskontrolle) und ein praktisch-kommunikativer Teil.
weniger als 5 Jahre fachärztlich tätig | länger als 5 Jahre fachärztlich tätig |
Fortbildung (72-Stunden-Kurs) | Wissenskontrolle |
+ praktisch- kommunikativer Teil | +praktisch-kommunikativer Teil |
Informationen zum Qualifikationserwerb per Fortbildung
Die Akademie für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer Brandenburg bietet die 72 Fortbildungseinheiten umfassende Qualifikationsmaßnahme, die die essentiellen Grundlagen der gesamten theoretischen Qualifikation vermittelt, selbst nicht an. Kursanbieter finden Sie in der bundesweiten Fortbildungssuche der Bundesärztekammer unter
https://www.baek-fortbildungssuche.de/fbsuche/
Die 72h-Fortbildung kann nach der Richtlinie Gendiagnostik (GEKO-RL) mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen werden (fakultativ). Es gibt daher Angebote mit bzw. ohne Lernerfolgskontrolle.
Die zur Qualifikation dazugehörenden praktisch-kommunikativen Maßnahmen (10 praktische Übungen anhand von Beispielfällen) werden ebenfalls im Rahmen von Kursen angeboten. Der Nachweis einer 5-jährigen Tätigkeit als Facharzt/Fachärztin in der unmittelbaren Patientenversorgung oder des Erwerbs der psychosomatischen Grundversorgung oder äquivalenter Fortbildungsinhalte kann den Nachweis praktischer Übungen ersetzen.
Informationen zum Qualifikationserwerb per Wissenskontrolle
Der Qualifikationserwerb per Wissenskontrolle ist nur Kammermitgliedern möglich, die mindestens 5 Berufsjahre nach Anerkennung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt nachweisen können. Die Wissenskontrolle erfolgt bei der Landesärztekammer Brandenburg mit Hilfe eines Multiple-Choice-Fragebogens.
- Es müssen 60 % der 20 Fragen richtig beantwortet werden.
- 15 Fragen beziehen sich auf allgemeine humangenetische Fragestellungen, 5 Fragen sind fachspezifisch. Es wird daher eine individuelle Vorbereitung mit der einschlägigen Literatur zu Staatsexamensfragen im Fach Humangenetik empfohlen.
- Der Test dauert maximal 60 Minuten.
- Die Wissenskontrolle kann nach individueller Anmeldung zu den Geschäftszeiten in einer der beiden Geschäftsstellen in Potsdam bzw. Cottbus erfolgen. Bereits feststehende Prüfungstermine, zu denen Sie sich anmelden können, finden Sie hier.
- Für eine erfolgreich bestandene Wissenskontrolle inklusive Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung erhebt die Landesärztekammer Brandenburg eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro.
Die zur Qualifikation dazugehörenden praktisch-kommunikativen Maßnahmen (10 praktische Übungen anhand von Beispielfällen) sind auch beim Qualifikationserwerb über die Wissenskontrolle nachzuweisen. Der Nachweis einer 5-jährigen Tätigkeit als Facharzt/Fachärztin in der unmittelbaren Patientenversorgung oder des Erwerbs der psychosomatischen Grundversorgung oder äquivalenter Fortbildungsinhalte kann den Nachweis praktischer Übungen ersetzen.
Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risiko-Abklärung (nur für FÄ Frauenheilkunde)
weniger als 5 Jahre fachärztlich tätig | länger als 5 Jahre fachärztlich tätig |
Fortbildung (8-Stunden-Kurs) | Wissenskontrolle |
+ praktisch- kommunikativer Teil | +praktisch-kommunikativer Teil |
Es wird empfohlen auch für den Kontext vorgeburtlicher Risiko-Abklärung die „große“ Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung zu erwerben, da z.B. die Beratungsleistung zum nicht-invasiven Pränataltest Rhesus D und zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 die „große“ fachgebundene Qualifikation erfordert.
Informationen zum Qualifikationserwerb per Fortbildung
Die Akademie für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer Brandenburg bietet die 8 Fortbildungseinheiten umfassende Qualifikationsmaßnahme, die die gesamte theoretische Qualifikation vermittelt, nicht an. Angebote finden Sie in der bundesweiten Fortbildungssuche der Bundesärztekammer unter
https://www.baek-fortbildungssuche.de/fbsuche/
Die theoretische Qualifikationsmaßnahme kann nach der Richtlinie Gendiagnostik mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen werden (fakultativ). Es gibt daher Angebote mit bzw. ohne Lernerfolgskontrolle.
Die zur Qualifikation dazugehörenden praktisch-kommunikativen Maßnahmen (5 praktische Übungen anhand von Beispielfällen) werden auch im Rahmen von Kursen angeboten. Der Nachweis einer 5-jährigen Tätigkeit als Facharzt/Fachärztin in der unmittelbaren Patientenversorgung oder des Erwerbs der psychosomatischen Grundversorgung oder äquivalenter Fortbildungsinhalte kann den Nachweis praktischer Übungen ersetzen.
Informationen zum Qualifikationserwerb per Wissenskontrolle
Der Qualifikationserwerb per Wissenskontrolle ist nur Kammermitgliedern möglich, die mindestens 5 Berufsjahre nach Anerkennung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe nachweisen können. Die Wissenskontrolle erfolgt bei der Landesärztekammer Brandenburg mit Hilfe eines Multiple-Choice-Fragebogens.
- Es müssen 60 % der 10 Fragen richtig beantwortet werden.
- Der Test dauert etwa 45 Minuten.
- Die Wissenskontrolle kann nach individueller Anmeldung zu den Geschäftszeiten in einer der beiden Geschäftsstellen in Potsdam bzw. Cottbus erfolgen.
- Für eine erfolgreich bestandene Wissenskontrolle inclusive Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung erhebt die Landesärztekammer Brandenburg eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro.
- Die zur Qualifikation dazugehörenden praktisch-kommunikativen Maßnahmen sind auch im Rahmen des Qualifikationserwerbs über die Wissenskontrolle zu absolvieren. Der Nachweis einer 5-jährigen Tätigkeit als Facharzt/Fachärztin in der unmittelbaren Patientenversorgung oder des Erwerbs der psychosomatischen Grundversorgung oder äquivalenter Fortbildungsinhalte kann den Nachweis praktischer Übungen ersetzen.
Beratungsleistung zum nicht-invasiven Pränataltest Rhesus D und zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21:
Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung können bei der KV Brandenburg die Genehmigung zur Abrechnung der entsprechenden Gebührenordnungspositionen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) beantragen. (Die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung ist hierfür nicht ausreichend.)
Weitere Informationen zur Abrechnung der Leistungen zum nicht invasiven Pränataltest (NIPT) und zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13,18 und 21 finden Sie auf der Website der KV Brandenburg.