Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist die zuständige Behörde für die Erteilung der ärztlichen Approbation oder der Berufserlaubnis im Land Brandenburg.

Strebt ein ausländischer Arzt die deutsche Approbation an, prüft das Landesamt, ob eine gleichwertige Ausbildung vorliegt. Kann die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht festgestellt werden, muss der gleichwertige Kenntnisstand durch eine Kenntnisprüfung nachgewiesen werden.

Voraussetzungen für die Vergabe eines Prüfungstermins:

  1. ein laufendes Approbationsverfahren über das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
  2. ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular der Landesärztekammer Brandenburg mit Kopie des Ausweisdokuments (Personalausweis / Reisepass) und Kopie Ihres tabellarischen Lebenslaufes
  3. Zahlungseingang der Prüfungsgebühr in Höhe von 799,- € (es erfolgt keine Zahlungsaufforderung)

Anmeldung

Die Anmeldung zur Kenntnisprüfung sowie die Einladung zum Prüfungstermin erfolgen über die Landesärztekammer Brandenburg.
Für eine Anmeldung zur Kenntnisprüfung füllen Sie bitte das Anmeldeformular vollständig aus und senden dies nebst Kopie Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis / Reisepass) sowie Kopie Ihres tabellarischen Lebenslaufes an:

Landesärztekammer Brandenburg
Referat Weiterbildung
Pappelallee 5
14469 Potsdam

Formular: Anmeldung zur Kenntnisprüfung

Teilnahme

Die Teilnahme an der Kenntnisprüfung ist kostenpflichtig. Die Kosten in Höhe von 799,-€ sind mit der Anmeldung zu begleichen.
Die Überweisung hat unter Angabe des vollständigen Namens, des Verwendungszwecks „Kenntnisprüfung“ auf das Konto der Landesärztekammer Brandenburg zu erfolgen:
IBAN: DE20 3006 0601 0003 0484 11
BIC: DAAEDEDDXXX (Deutsche Apotheker- und Ärztebank e.G. Berlin)

Einladung

Die verbindliche Einladung zur Kenntnisprüfung wird an die im Anmeldeformular angegebene Adresse versandt. Sie erhalten die Einladung spätestens 5 Kalendertage vor dem Termin.
Die Einladung beinhaltet neben dem Termin und Ort (theoretische Prüfung) auch Angaben zum Termin und Ort der Patientenzuweisung (praktische Prüfung). Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der Prüfungsausschuss nicht namentlich benannt.

Ablauf der Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung wird als Einzelprüfung vor drei Prüfern abgelegt. Neben den Fächern Chirurgie, Innere Medizin und Allgemeinmedizin können folgende Themen Gegenstand der Prüfung sein:

  • Notfallmedizin
  • Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie
  • Bildgebende Verfahren
  • Strahlenschutz
  • Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung.

Die Kenntnisprüfung erfolgt in deutscher Sprache und besteht aus zwei Teilen:

Die praktische Prüfung im Gebiet Innere Medizin oder Chirurgie findet in einem Krankenhaus statt. Unter Aufsicht eines Mitgliedes der Prüfungskommission untersuchen Sie den Ihnen zugewiesenen Patienten und erheben die Anamnese. Abschließend fertigen Sie einen Bericht über den Patienten an, welcher auch Gegenstand der theoretischen Prüfung ist.

Bitte bringen Sie zur praktischen Prüfung folgendes mit:

  • ein gültiges Personaldokument (z. B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel,…)
  • Kittel (weiß)
  • Stethoskop
  • Reflexhammer
  • Untersuchungslampe
  • Papier und Stift (zur Erstellung des Berichts).

Der theoretische Prüfungsteil wird spätestens zwei Werktage nach der praktischen Prüfung in der Landesärztekammer Brandenburg abgenommen. Die Prüfung beginnt mit der Fallvorstellung. Die Prüfer stellen zunächst Fragen zum vorgestellten Fall. Anschließend folgen weitere Aufgaben mit dem Schwerpunkt häufige Erkrankungen und Gesundheitsstörungen. Auch die ärztliche Gesprächsführung ist Inhalt der Prüfung.

Zur theoretischen Prüfung bringen Sie bitte mit:

  • ein gültiges Personaldokument (z. B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel,…)

Ergebnis

Die Kenntnisprüfung gilt als bestanden, wenn die Prüfungskommission die Patientenvorstellung und die Leistungen in den zu prüfenden Fächern und Querschnittsbereichen als bestanden bewertet. Es wird keine Note vergeben. Sie müssen über die Kenntnisse und Fähigkeiten einschließlich der ärztlichen Gesprächsführung verfügen, die Gegenstand der Prüfung und zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlich sind. Das Ergebnis wird Ihnen durch die Prüfungskommission am Ende der Prüfung mündlich mitgeteilt. Eine schriftliche Bestätigung Ihres Ergebnisses wird Ihnen durch das LAVG zugesandt.

Wiederholung der Kenntnisprüfung

Bei Nichtbestehen der Prüfung wird die Prüfungskommission eine Empfehlung aussprechen, wann Sie die Kenntnisprüfung frühestens wiederholen sollten. Zudem erteilt die Kommission Vorschläge für weitere empfohlene Maßnahmen (z. B. Literaturstudium) sowie Literaturempfehlungen.

Die Kenntnisprüfung kann zwei Mal wiederholt werden. In anderen Bundesländern nicht bestandene Kenntnisprüfungen werden auf die maximal zulässige Anzahl von Wiederholungsmöglichkeiten angerechnet.

Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt ebenfalls über die Landesärztekammer Brandenburg.

Fragen zur Kenntnisprüfung

Ansprechpartner:
Landesärztekammer Brandenburg
Referat Weiterbildung

Frau Thoms
Telefon: 0331 505605-785
Telefax: 0331 505605-579
E-Mail: sprach-kenntnis@laekb.de


Hinweis: Aus organisatorischen Gründen ist eine persönliche Vorsprache in der Landesärztekammer Brandenburg ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich.


Fragen zum Approbationsverfahren richten Sie bitte an das:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
Dezernat akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe
Postfach 900236
14438 Potsdam

Telefon: 0331 8683-821
Telefax: 0331 8683-826
E-Mail: dezernatg1@lavg.brandenburg.de