Ablauf von Ausbildung und Umschulung

Ausbilden können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, medizinische Einrichtungen, Kliniken und andere Institutionen mit ambulanter Betreuungsfunktion nach Absprache mit der LÄKB.

Zukünftige Auszubildende und Umschüler schließen mit einer Praxis einen Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag ab. Die Vertragsunterlagen erhält die Praxis von der LÄKB.

ausreichend medizinisches Fachpersonal (Merkblatt und Richtlinien)

  • Die Erst- oder Zweitausbildung dauert 3 Jahre. 

  • Eine Betriebliche Einzelumschulung oder verkürzte Zweitausbildung dauert 2 Jahre.

  • Tagesbeschulung: drei Tage Betrieb und zwei Tage Berufsschule 

  • Beschulung in Blockform gemäß Turnusplan der Berufsschule (am OSZ Spree-Neiße in Cottbus)

  • Zwischenprüfung (schriftlich): 
    Ende des 2. Ausbildungsjahres bzw. 1. Umschulungsjahres 

  • Abschlussprüfung (schriftlich und praktisch): 
    Ende des 3. Ausbildungsjahres bzw. 2. Umschulungsjahres 

Einstellungsunterlagen für Auszubildende:

  • Hinweise zur Vertragsniederschrift 

  • Eintragungsantrag 

  • Berufsausbildungsvertrag (zweimal ausdrucken und unterschreiben) 

  • Schweigepflicht-Erklärung als Anlage zum Vertrag 

  • Anmeldung zur Berufsschule 

  • Oberstufenzentren mit MFA-Fachklassen 

  • Ausbildungsvergütung 

  • Merkblatt und Richtlinie zur Einstellung von Auszubildenden 

  • Checkliste zur Einstellung von Auszubildenden 

  • Arbeitszeiten, Pausen, Anrechnung Berufsschulzeiten 

  • Urlaub 

  • Ausbildungsrahmenplan - Praxis 

  • Lernfelder Berufsschule 

  • Gebühren 

  • Hospitationsvertrag

Referat Ausbildung MFA

Postanschrift:

Landesärztekammer Brandenburg
Referat Ausbildung MFA
Dreifertstraße 12
03044 Cottbus

Kontaktdaten:

Fax: 0355 780 10 259
  • Kathrin Kießling+49355 78010-241
  • Kristin Specht+49355 78010-243
  • Juliane Starke+49355 78010-242