Formulare und Anleitung zur Selbsteinstufung
Formular Selbsteinstufung (2025)
Anleitung zur Selbsteinstufung
Muster eines Einkommensteuerbescheides
Muster der Lohnsteuerbescheinigung
Formular Selbsteinstufung (2024)
Formular Selbsteinstufung (2023)
Formular Selbsteinstufung (2022)
Formular Selbsteinstufung (2021)
Formular Selbsteinstufung (2020)
Wichtige Hinweise und Termine
Die Kammerversammlung beschließt vor Beginn des Haushaltsjahres den Beitragssatz. Im Jahr 2026 beträgt der Beitragssatz 0,46 % Ihrer Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit des Jahres 2024. Erzielten Sie im Jahr 2024 keine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, bilden die Einkünfte des Jahres 2025 die abweichende Bemessungsgrundlage.
1. März 2026: Abgabe der Selbsteinstufung
31. März 2026: Zahlungsziel des Kammerbeitrages
31. März 2026: letzter Termin für Anträge auf Stundung, Ermäßigung bzw. Erlass
Ermäßigung, Erlass, Ratenzahlung
Bei Vorliegen besonderer Umstände, kann zur Vermeidung unzumutbarer finanzieller Härten ein schriftlicher Antrag auf Stundung, Ermäßigung oder Erlass des Kammerbeitrages gestellt werden. Die Frist zur Antragstellung endet am 31. März 2026.
Ebenso kann die Zahlung des Beitrages in Raten auf Antrag vereinbart werden. Hierzu beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen der Beitragsbuchhaltung.
Kontaktdaten:
- Ellen Dammüller+49355 78010-286
- Manina Kierey+49355 78010-282