Selbsteinstufung im Mitgliederportal

Formulare und Anleitung zur Selbsteinstufung

Formular Selbsteinstufung (2025)

pdf, 1,46 MB

Anleitung zur Selbsteinstufung

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Muster eines Einkommensteuerbescheides

pdf, 153,92 kB

Muster der Lohnsteuerbescheinigung

pdf, 76,62 kB

Formular Selbsteinstufung (2024)

pdf, 728,81 kB

Formular Selbsteinstufung (2023)

pdf, 197,48 kB

Formular Selbsteinstufung (2022)

pdf, 744,95 kB

Formular Selbsteinstufung (2021)

pdf, 746,39 kB

Formular Selbsteinstufung (2020)

pdf, 778,37 kB

Wichtige Hinweise und Termine

Die Kammerversammlung beschließt vor Beginn des Haushaltsjahres den Beitragssatz. Im Jahr 2026 beträgt der Beitragssatz 0,46 % Ihrer Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit des Jahres 2024. Erzielten Sie im Jahr 2024 keine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, bilden die Einkünfte des Jahres 2025 die abweichende Bemessungsgrundlage.

  1. März 2026: Abgabe der Selbsteinstufung
31. März 2026: Zahlungsziel des Kammerbeitrages
31. März 2026: letzter Termin für Anträge auf Stundung, Ermäßigung bzw. Erlass

Ermäßigung, Erlass, Ratenzahlung

Bei Vorliegen besonderer Umstände, kann zur Vermeidung unzumutbarer finanzieller Härten ein schriftlicher Antrag auf Stundung, Ermäßigung oder Erlass des Kammerbeitrages gestellt werden. Die Frist zur Antragstellung endet am 31. März 2026.

Ebenso kann die Zahlung des Beitrages in Raten auf Antrag vereinbart werden. Hierzu beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen der Beitragsbuchhaltung.

Kammerbeitrag
Kammerbeitrag

Kontaktdaten:

Fax: +49 355 78010-298
  • Ellen Dammüller+49355 78010-286
  • Manina Kierey+49355 78010-282

Beitragsordnung der Landesärztekammer Brandenburg

Gem. Beitragsordnung vom 8. April 2015 erhebt die Landesärztekammer Brandenburg von ihren Kammerangehörigen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben jährlich einen Mitgliedsbeitrag.

Beitragsordnungen und Satzungen