In der 10. Legislaturperiode der Kammerversammlung sind 80 Delegierte im Land Brandenburg tätig. Sie wurden für die Zeit von 2026 bis 2031 von 34,0 % aller Kammerangehörigen gewählt. 27 (33,8 %) der Delegierten sind erstmals in der Kammerversammlung vertreten. In der Kammerversammlung sind 47 (58,75 %) männliche und 33 (33,75 %) weibliche Delegierte vertreten.

Nach Tätigkeiten setzen sich die 80 Delegierten der 10. Legislaturperiode wie folgt zusammen:

  • in einer Niederlassung tätig: 41 Delegierte
  • im Krankenhaus tätig: 24 Delegierte
    • bei Behörden tätig: 1 Delegierte
    • sonstig Tätige: 4 Delegierte
    • ohne Tätigkeit: 10 Delegierte

Die Kammerversammlung ist nach § 21 Heilberufsgesetz zuständig für die Beschlussfassung über:

  • Hauptsatzung,
  • Wahlordnung, (alle Satzungsänderungen finden Sie HIER)
  • Geschäftsordnung,
  • Berufsordnung, (alle Satzungsänderungen finden Sie HIER)
  • Bereitschaftsdienstordnung,
  • Weiterbildungsordnung, (alle Satzungsänderungen finden Sie HIER)
  • Haushalts- und Kassenordnung,
  • Satzung zur Festlegung des Haushaltplanes,
  • Beitragsordnung, (alle Satzungsänderungen finden Sie HIER)
  • Gebührenordnung,
  • Satzung zur Errichtung von Ethikkommissionen,
  • Satzung zur Errichtung von Gutachter- und Schlichtungsstellen nach § 7 Abs. 2,
  • Fortbildungsordnung,
  • Einrichtung von Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen,
  • Entlastung des Vorstandes aufgrund des von ihm vorgelegten Jahresberichtes und der Jahresrechnung,
  • Entsendung von Mitgliedern in Arbeitsgemeinschaften,
  • sonst durch die Hauptsatzung oder andere Satzung ihr zugewiesene Aufgaben,
  • die sonstigen Satzungen.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum Thema “Arzt und Recht”.

Delegierte der Kammerversammlung (PDF, 1,23 MB)

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19. September 2026