In der 10. Legislaturperiode der Kammerversammlung sind 80 Delegierte im Land Brandenburg tätig. Sie wurden für die Zeit von 2026 bis 2031 von 34,0 % aller Kammerangehörigen gewählt. 27 (33,8 %) der Delegierten sind erstmals in der Kammerversammlung vertreten. In der Kammerversammlung sind 47 (58,75 %) männliche und 33 (33,75 %) weibliche Delegierte vertreten.
Nach Tätigkeiten setzen sich die 80 Delegierten der 10. Legislaturperiode wie folgt zusammen:
- in einer Niederlassung tätig: 41 Delegierte
- im Krankenhaus tätig: 24 Delegierte
- bei Behörden tätig: 1 Delegierte
- sonstig Tätige: 4 Delegierte
- ohne Tätigkeit: 10 Delegierte
Die Kammerversammlung ist nach § 21 Heilberufsgesetz zuständig für die Beschlussfassung über:
- Hauptsatzung,
- Wahlordnung, (alle Satzungsänderungen finden Sie HIER)
- Geschäftsordnung,
- Berufsordnung, (alle Satzungsänderungen finden Sie HIER)
- Bereitschaftsdienstordnung,
- Weiterbildungsordnung, (alle Satzungsänderungen finden Sie HIER)
- Haushalts- und Kassenordnung,
- Satzung zur Festlegung des Haushaltplanes,
- Beitragsordnung, (alle Satzungsänderungen finden Sie HIER)
- Gebührenordnung,
- Satzung zur Errichtung von Ethikkommissionen,
- Satzung zur Errichtung von Gutachter- und Schlichtungsstellen nach § 7 Abs. 2,
- Fortbildungsordnung,
- Einrichtung von Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen,
- Entlastung des Vorstandes aufgrund des von ihm vorgelegten Jahresberichtes und der Jahresrechnung,
- Entsendung von Mitgliedern in Arbeitsgemeinschaften,
- sonst durch die Hauptsatzung oder andere Satzung ihr zugewiesene Aufgaben,
- die sonstigen Satzungen.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum Thema “Arzt und Recht”.
Delegierte der Kammerversammlung (PDF, 1,23 MB)
Nächste Kammerversammlung
19. September 2026
