Im Rahmen des Antragsverfahrens zum Erwerb der ärztlichen Approbation in Deutschland werden neben den notwendigen fachlichen Voraussetzungen auch die sprachlichen Fähigkeiten des Antragsstellers überprüft.
Grundlage hierfür bildet der Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz von 26./27. Juni 2014, in welchem die „Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen“ festgelegt wurden. Demnach müssen „Ärzte (…) auf der nachgewiesenen Grundlage eines GER-B2 über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen“.
Zum Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse sind im Land Brandenburg die Vorlage eines B2-Sprachzertifikats sowie die Teilnahme an einem Fachsprachtest erforderlich.
Die Anmeldung zum Fachsprachtest sowie die Einladung zum Prüfungstermin erfolgen über die Landesärztekammer Brandenburg. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein laufendes Approbationsverfahren über das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.
Die Kosten betragen 487€ und sind mit der Anmeldung auf das im Anmeldeformular angegebene Konto zu überweisen.
Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular nebst Anlagen senden Sie bitte an:
Landesärztekammer Brandenburg
Referat Recht
Pappelallee 5
14469 Potsdam
Der Fachsprachtest wird als Einzelprüfung vor zwei Prüfern in der Landesärztekammer Brandenburg abgelegt. Alle Mitglieder der Prüfungskommission sind Ärzte.
Bitte bringen Sie am Prüfungstag Folgendes mit:
Zur Überprüfung des (Hör-)Verstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Kommunikationsfähigkeit im ärztlichen Berufsalltag besteht der Fachsprachtest aus drei Teilen:
Sie erhalten einen zufällig ausgewählten Fall, welcher die Grundlage für die drei Prüfungsteile bildet.
Wichtig: Es erfolgt ausschließlich eine Bewertung Ihrer schriftlichen und sprachlichen Leistungen, keine Überprüfung von medizinischem Fachwissen!
Der Fachsprachtest gilt als bestanden, wenn alle drei Prüfungsteile bestanden wurden. Das Ergebnis wird Ihnen durch die Prüfungskommission am Ende der Prüfung mündlich mitgeteilt. Eine schriftliche Bestätigung Ihres Ergebnisses wird Ihnen durch das LAVG zugesandt.
Bei Nichtbestehen der Prüfung wird die Prüfungskommission eine Empfehlung aussprechen, wann Sie den Fachsprachtest frühestens wiederholen sollten und ob ggf. weitere Maßnahmen, wie z. B. ein Sprachkurs, ergriffen werden sollten.
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt ebenfalls über die Landesärztekammer Brandenburg.
Auch wenn Sie nur einen der Prüfungsteile nicht bestanden haben, ist die Wiederholungsprüfung immer als Gesamtprüfung mit allen drei Prüfungsteilen abzulegen. Die Anzahl der Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt.
Hinweis: Aus organisatorischen Gründen ist eine persönliche Vorsprache in der Landesärztekammer Brandenburg ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Fragen zur Prüfungsanmeldung beantwortet Ihnen die:
Landesärztekammer Brandenburg
Referat Recht
Frau Höhne
Telefon: 0331 – 505605 567
Telefax: 0331 – 505605579
E-Mail: sprach-kenntnis@laekb.de
Telefon: 0331 8683-821
Telefax: 0331 8683-826
E-Mail: dezernatg1@lavg.brandenburg.de