Dipl.-Ing. (FH) Carsten Richter
Referatsleiter ÄSQR

In Tageszeitungen vor allem im Berliner Raum wurde das Thema Strahlenschutz wieder einmal zum Schreckgespenst der Zivilisation auserkoren. Der Grund dafür war das Projekt „Strahlenschutz in der Kinderradiologie” des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGETSI). Dieses Projekt kam zu dem Ergebnis, dass 50 % der überprüften Einrichtungen schwerwiegende Mängel im Strahlenschutz in der Kinderradiologie aufwiesen. Hauptsächlich fehlten hochempfindliche Filmfoliensysteme, der geforderte Pädiatriefilter wurde nicht verwendet und der Gonadenschutz unkorrekt angelegt.

Nachfragen bei der Landesärztekammer Brandenburg, dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen sowie direkt bei der ÄSQR, ob Analogien zum Land Brandenburg bestehen, konnten eindeutig verneint werden.

Begründung:
Die Ärztliche Stelle Röntgen des Landes Brandenburg nahm am 1. Januar 1994 die Prüftätigkeit auf. Im Verlaufe der ersten acht Monate der Arbeit der Ärztlichen Stelle Röntgen konnte festgestellt werden, dass die Durchsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen speziell im Bereich der pädiatrischen Röntgendiagnostik sehr große Schwierigkeiten bereitete.

Aus diesem Grund wurde ab dem 1. September 1994 von jedem radiologisch tätigen Arzt neben dem normalen Spektrum an Röntgendiagnostikaufnahmen ein komplettes Spektrum an Kinderaufnahmen angefordert. Im Ergebnis zeigte sich, dass 80 % der Betreiber die Leitlinien der Bundesärztekammer speziell auf die pädiatrische Röntgendiagnostik bezogen nicht einhielten. Durch konsequente Weiterverfolgung dieser Probleme bei jedem einzelnen Betreiber konnte nach einer angemessenen Zeit eine deutliche Verbesserung des Strahlenschutzes im Bereich der pädiatrischen Röntgendiagnostik festgestellt werden. Für das Jahr 2000 war zu resümieren, dass bei den Betreibern, welche pädiatrische Röntgenaufnahmen fertigten, noch Fehler auftraten. Diese muss man jedoch in leichtere (20 %) und schwerwiegendere (16 %) Mängel einstufen. Die schwerwiegenden Mängel entsprachen den vom LAGETSI in Berlin festgestellten. Die leichteren Mängel, wie eine optimalere Einblendung oder eine bessere Lagerung, traten auf das gesamte Spektrum bezogen meist nur parziell auf.

Auf das Problem der unzureichenden Ausbildung des „Röntgenpersonals” vor allem in der Teilradiologie wurde bereits reagiert. In den Jahren 1999/2000 hat die KVBB unter Mitwirkung der ÄSQR einen speziell auf teilradiologische Praxen zugeschnittenen Kurs angeboten, der an fünf verschiedenen Orten im Land Brandenburg stattfand. Die Resonanz war sehr groß.

Die ÄSQR hatte die Gelegenheit, mit der Leiterin des Projektes auf welches sich die Artikel beziehen zu sprechen. Es konnte festgestellt werden, dass sich die Probleme des Strahlenschutzes in der Kinderröntgendiagnostik Berlins keinesfalls auf das Land Brandenburg übertragen lassen. Die Projektleiterin hat bestätigt, dass in Berlin die gleiche Vorgehensweise wie im Land Brandenburg angestrebt wird, also eine explizite Überprüfung der Kinderröntgenaufnahmen sowie eine konsequente Weiterverfolgung der Problemfälle bis zur Lösung.

Doz. Dr. med. habil. C.-P. Muth