Fachsprachtests und Kenntnisprüfungen
Kenntnisprüfungen
Strebt eine Ärztin oder ein Arzt aus dem Ausland die deutsche Approbation an, prüft das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, ob eine gleichwertige Ausbildung vorliegt. Ist das nicht der Fall, wird der gleichwertige Kenntnisstand durch eine Kenntnisprüfung nachgewiesen.
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Fachsprachtests
Beim Erwerb der ärztlichen Approbation in Deutschland werden neben den notwendigen fachlichen Voraussetzungen auch die sprachlichen Fähigkeiten überprüft. Die Landesärztekammer empfiehlt vor der Anmeldung zum Fachsprachtest jedoch dringend die Teilnahme am “Pretest”.
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