Das Ende der solidarischen Krankenversicherung
Mittwoch, 15. Juli 2026
Nun ist es passiert. Bundestag und Bundesrat haben am 10.07.26 das GKV-Stabilisierungsgesetz beschlossen und passieren lassen. Die Länder sind wieder einmal als Löwe gestartet und als Bettvorleger gelandet. Sie haben sich mit einer Summe für die Krankenhäuser von Frau Warken kaufen lassen, die das Defizit der Brandenburger Häuser sicherlich ausgleichen würde, für ganz Deutschland eher wie ein homöopathisches Mittel anmutet. Das Gesetz erinnert mich an die Deutsche Bahn. Bei meinen letzten drei Fahrten hatte ich zwischen einer und drei Stunden Verspätung und habe meine Anschlusszüge selbstverständlich nicht erreicht. Darüber regt sich kaum noch jemand auf. Nehmen wir uns also nach dem erfolgreichen Kaputtsparen der Deutschen Bahn nun das Gesundheitssystem vor.
Das Gesetz hat eine völlig neue “Qualität“. Einerseits beschränkt es sich nicht auf einzelne Gruppen der sogenannten Leistungserbringer, andererseits wird das sicherlich zu Recht kritisierte deutsche Gesundheitssystem mit voller Wucht absichtlich an die Wand gefahren.
Im Krankenhausbereich werden einzelne wenige positive Regelungen der Krankenhausreform, wie die vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen und die „Meistbegünstigungsklausel“ zurückgenommen und damit der finanzielle Würgegriff nochmals verstärkt. Die besondere finanzielle Belastung der Krankenhäuser ergibt sich aus dem Wechselspiel von unrealistischen Strukturvorgaben, die zur allgemeinen Verwirrung Qualitätsvorgaben genannt werden, den nicht vollständig refinanzierten Kostensteigerungen durch die Inflation und den wegbrechenden Einnahmen, die sich aus der Umwandlung stationärer Leistungen in ambulante Leistungen ergibt. Deshalb schreiben die meisten Krankenhäuser nicht nur rote Zahlen, ihr Überleben hängt an den Finanzzuweisungen der Träger, hauptsächlich der kommunalen Ebene. Das ist Geld, das bei Schulen, Kitas, Straßen usw. fehlt. Geld, das die kommunalen Ebenen aufbringen, um die Liquidität der Häuser vorübergehend zu sichern, bis nach der Krankenhausreform eine Stabilisierung eintritt. Ob es zu einer solchen Stabilisierung kommt, ist ohnehin fraglich. Nach dem Gesetz erscheint es eher unwahrscheinlich.
Große Herausforderungen für die ärztliche Weiterbildung
Ganz Deutschland ächzt unter der Bürokratielast. Frau Warken fällt nichts Besseres ein, als die Bürokratie im Gesundheitswesen mit der Ausweitung der MD-Prüfungen weiter zu erhöhen. Möglicherweise wird hier das Geld verbrannt, das sich die Länder vom Bund gesichert haben. Fatal ist, dass Krankenhäuser aller Größenordnungen gleichermaßen getroffen werden. Vom Universitätsklinikum bis zum kleinen Krankenhaus ähneln sich die Probleme. Ein geordneter Prozess zur Konzentration von Leistungen auf der einen Seite und der Sicherung der Grundversorgung auf der anderen Seite wird durch das Gesetz konterkariert. Bis Ende 2027 sollen in Brandenburg die Leistungsgruppen vergeben werden. Es stellt sich nur die Frage, welchen Sinn das macht, wenn in den nächsten beiden Jahren zahlreiche Krankenhäuser unkoordiniert aus der Versorgung wegbrechen werden. Hinzu kommen die Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung. Bereits jetzt kommt es zur Schließung von Abteilungen, beispielsweise in mehreren Häusern in Potsdam. Damit brechen Weiterbildungsstellen weg. Die Schließungen sind einerseits Folge der Krankenhausreform, andererseits jetzt schon ökonomisch getriggert. Wir werden als Kammer alles tun, um die Weiterbildung in Brandenburg zu sichern, können aber Flaschenhälse nicht verhindern.
Im ambulanten Bereich findet ebenso eine erhebliche Kürzung durch Wegfall von Zuschlägen, aber auch durch Begrenzung zukünftiger Budgetsteigerungen statt. Das trifft nicht nur die ambulante Medizin, wie wir sie kennen, sondern auch den Prozess der Ambulantisierung in den Kliniken. So werden weder Ambulantisierung, noch ambulante Medizin funktionieren. Die Reduktion des ambulanten Angebotes ist keine Horrorvision, sondern die logische Konsequenz. Das Primärarztmodell ist eine gute Idee, kann aber leider nicht funktionieren. Wer auf der einen Seite Zusatzbelastungen für die Praxen einführt (Thema AU-Bescheinigung) und auf der anderen Seite die Vergütung kürzt, führt das Modell ad absurdum. Interessant ist die Einführung einer Termingarantie. Der Optimismus des Herrn Klingbeil ist bemerkenswert.
Gap erhöht sich von 12 auf 13 Milliarden Euro
Das Kürzungen, die die Pharmaindustrie treffen würden, im letzten Schritt deutlich zugunsten der Industrie verändert wurden, mag der Sorge um den Industriestandort Deutschland geschuldet sein. Die Pharmabranche hat ein gewaltiges Drohpotenzial aufgebaut. Es wäre naiv zu glauben, dass Standortentscheidungen und Arbeitsplätze von diesem Gesetz abhängen. Industriepolitische Entscheidungen folgen anderen Regeln. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Leistungen für die Bürgergeldempfänger mit einer glatten Milliarde Euro. Zuvor kürzt er aber seine Zuweisung an den Gesundheitsfond um zwei Milliarden Euro. Das Gap erhöht sich so von 12 auf 13 Milliarden Euro. Hier handelt es sich nicht nur um Politikversagen, sondern um ein Verhalten, das dem Anspruch an verantwortungsvolles Regierungshandeln nicht gerecht wird.
Eine „tolle“ Idee ist die Einführung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens vor Durchführung mengensensitiver Eingriffe. Als Krankenhausarzt habe ich dafür einen klaren Vorschlag. Lassen wir das Zweitmeinungsverfahren doch einfach durch den MD machen. Zum einen wissen die ohnehin alles besser, zum anderen könnten sie dann endlich mal Verantwortung für die Versorgung des individuellen Patienten übernehmen, statt hinterher vom Schreibtisch aus besserwisserisch aufzutreten. Wir würden sogar einen Schritt sparen, da die Fälle ohnehin hinterher von den Kassen an den MD zur Prüfung geschickt werden.
Verschlechterung der Versorgung durch Mittelentzug an Leistungserbringer
Die Belastung der Bürgerinnen und Bürger steigt ebenfalls. Hier ist man nach dem altbewährten Konzept vorgegangen, erst deutliche Belastungssteigerungen anzukündigen, sie dann leicht zurückzunehmen und das Ganze als Entlastung zu verkaufen. Was vielen Patientinnen und Patienten erst im Nachhinein bewusst werden wird, ist die Verschlechterung der Versorgung durch den Mittelentzug an die Leistungserbringer. Es ist spannend und beängstigend zu gleich, was das mit unserer Demokratie machen wird.
Ökonomische Schwäche trifft auf demografische Belastung
Wie sieht nun das Zukunftsszenario aus? Das derzeitige Niveau der medizinischen Versorgung wird in der Zukunft nicht mehr aus Beitragsmitteln finanzierbar sein. Die ökonomische Schwäche trifft auf die demografische Belastung. Es rächt sich, dass Politiker und Politikerinnen aller Couleur die Probleme in den vergangenen Jahrzehnten bewusst ignoriert haben. Vermutlich wird die Vollkaskoversorgung nicht mehr möglich sein. Im zahnärztlichen Bereich sehen wir es jetzt schon. Wer einen vernünftigen Zahnersatz haben will, braucht eine Zusatzversicherung und muss auch dann noch Eigenanteile aufbringen. Profiteure der Entwicklung dürften die privaten Krankenversicherungen sein, die entsprechende Tarife anbieten werden. Die Frage ist nur: Wer kann sich wieviel leisten? Das ist das Ende der solidarischen Krankenversicherung.
