Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben beschlossen, dass onkologisch tätige Ärztinnen und Ärzte für die Übermittlung klinischer Daten an die Landeskrebsregister eine höhere Vergütung erhalten.
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