Die Landesärztekammer Brandenburg warnt jedoch davor, die Hybrid-DRGs abzuschaffen, ohne zunächst abzuwarten, wie sich die Herausnahme des ambulanten Operierens aus der extrabudgetären Vergütung ab 2027 auf die Versorgung auswirkt. Hier ist mit einem erheblichen Leistungsabbau zu rechnen.
„Wir verändern gerade an mehreren Stellen gleichzeitig die Rahmenbedingungen für das ambulante Operieren. Niemand kann heute seriös sagen, welche Auswirkungen das auf die vorhandenen OP-Kapazitäten haben wird“, sagt Dr. med. Steffen König, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg. „Deshalb wäre es falsch, jetzt schon die nächste Stellschraube zu drehen.“
Mit den 2024 eingeführten Hybrid-DRGs sollte die ambulante Erbringung von Operationen massiv vorangebracht werden. Nun sollen sie bereits ab 2028 wieder entfallen, weil sie nicht zu den erwarteten Einsparungen – dem eigentlichen Ziel der Hybrid-DRGs – geführt haben. Für 2027 ist eine Übergangsregelung für Hybrid-DRGs mit Übernachtung vorgesehen. Das ist auf den ersten Blick eine erhebliche Einschränkung für die ambulant Operierenden. Allerdings dürfte die medizinische Notwendigkeit dieser Übernachtungen im Rahmen der MD-Prüfungen genau betrachtet werden. Insofern wirkt sich das in ähnlicher Weise auf den stationären Sektor aus.
Die Landesärztekammer fordert deshalb, zunächst die Auswirkungen der Budgetierung auf das ambulante Operieren zu beobachten. Erst danach sollte über die Zukunft der Hybrid-DRGs entschieden werden. „Ambulantisierung braucht Kapazitäten – und verlässliche Rahmenbedingungen für diejenigen, die diese ambulanten Leistungen erbringen“, sagt Dr. König.