Die Gesetzesinitiative ist ein wichtiger Schritt, um Patientensicherheit und eine verantwortungsvolle medizinische Versorgung zu stärken.
Der Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes sieht unter anderem vor, dass Verschreibungen von Cannabisblüten künftig nur noch nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in der Praxis oder bei Hausbesuchen erfolgen dürfen. Zudem soll der Versandhandel mit Cannabis verboten werden. „Die geplanten Verschärfungen bei der Verschreibung und Abgabe von Cannabis sind ausdrücklich zu begrüßen“, erklärt Kammerpräsident Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz. „Nur so kann eine verantwortungsvolle Indikation gestellt und eine sichere Behandlung gewährleistet werden. Bei der Behandlung mit Cannabis müssen stets die Suchtgefahr, mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten berücksichtigt werden.“ Eine eingehende persönliche Beratung und Aufklärung seien unverzichtbar.
Die Landesärztekammer spricht sich dafür aus, den vorgelegten Entwurf zügig in den parlamentarischen Prozess einzubringen und umzusetzen.