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Landesärztekammer begrüßt Lachgas-Verbot

Die Landesärztekammer Brandenburg begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zum Verbot von Lachgas zu Konsumzwecken.

Nachdem der Bundestag das entsprechende Gesetz bereits beschlossen hatte, ist mit dem Votum der Länderkammer das parlamentarische Verfahren nun abgeschlossen.

Aus ärztlicher Sicht ist das Verbot ein wichtiger Schritt zum Schutz der Gesundheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Der missbräuchliche Konsum von Lachgas kann zu erheblichen neurologischen und psychischen Schäden führen und birgt akute wie langfristige Risiken.

Die Landesärztekammer sieht in der Entscheidung ein klares Signal für einen stärkeren präventiven Gesundheitsschutz und eine verantwortungsvolle Drogenpolitik. Gleichzeitig bleibt es wichtig, Aufklärung und Prävention weiter auszubauen.