Der Entwurf unterscheidet zwischen zwei Klassen von Vertraulichkeit: Rechtsanwälte, Geistliche, Journalisten und Abgeordnete genießen „absoluten Schutz" und sind von Überwachung ausgenommen. Für Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten gilt dagegen nur eine „Abwägungslösung". Geheimdienste dürfen im Einzelfall abwägen, ob sie trotz Schweigepflicht auf Behandlungsdaten zugreifen, etwa bei Anamnesegesprächen oder sogar durch verdecktes Betreten von Praxisräumen.
„Für Patientinnen und Patienten in Brandenburg macht das einen entscheidenden Unterschied: Beim Anwalt ist das Gespräch tabu, in der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxis womöglich nicht mehr. Das untergräbt genau das Vertrauen, auf dem jede Behandlung beruht", sagt Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der KVBB.
LÄKB-Präsident Dr. Steffen König warnt vor den Folgen: „Wer sich seinem Arzt oder seiner Ärztin anvertraut, muss sicher sein können, dass auch höchst sensible Informationen geschützt sind. Wenn Patientinnen und Patienten künftig befürchten müssen, dass ihre Angaben für den Nachrichtendienst zugänglich sein könnten, werden manche wichtige Informationen zurückhalten. Es geht hier um den Schutz der Patientenversorgung.“
Bestehende Offenbarungspflichten bei Kenntnis schwerer Straftaten reichen aus. KVBB und LÄKB fordern, Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten uneingeschränkt in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen.