Allerdings bleibt aus Sicht der Kammer noch unklar, in welchem Umfang Brandenburg tatsächlich von den Reformelementen profitieren wird. Gerade in Flächenländern sind passgenaue Lösungen unabdingbar, um eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung langfristig sicherzustellen. Dazu gehören Regelungen zur Definition von Fachkliniken und zu Qualifikationen von Fachärztinnen und Fachärzten und deren Anzahl sowie Ausnahmen zu Kooperationen. Die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) entwickelte Form des Groupers führt zu massiven Unsicherheiten bei den beteiligten Krankenhäusern.
„Wir sehen in den jüngsten Beschlüssen wichtige Impulse, die grundsätzlich geeignet sind, unsere Krankenhäuser strukturell zu stärken. Dennoch müssen wir genau beobachten, ob die Reform am Ende tatsächlich den Bedürfnissen eines Bundeslandes wie Brandenburg gerecht wird“, betont Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg. „Unser Ziel muss es sein, dass Patientinnen und Patienten auch künftig im ländlichen Raum eine verlässliche stationäre Versorgung auf hohem Niveau vorfinden.“
Die Landesärztekammer wird den weiteren Prozess der konkreten Ausgestaltung aufmerksam begleiten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass die besonderen Herausforderungen Brandenburgs bei der Umsetzung der Reform angemessen berücksichtigt werden.