Bereits heute stehen viele Krankenhäuser unter erheblichem finanziellem Druck. Mit dem Gesetz werden aus Sicht der Landesärztekammer Brandenburg wichtige finanzielle Entlastungen wieder zurückgenommen. Die Folge könnten weitere Klinikschließungen, Leistungseinschränkungen und ein unkoordinierter Strukturabbau sein – mit spürbaren Auswirkungen auf die Versorgung.
Gleichzeitig warnt die Kammer davor, dass auch die ambulante Versorgung durch Kürzungen und begrenzte Budgetentwicklungen ernsthaft geschwächt wird. Eine Verlagerung stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich kann nur gelingen, wenn dort ausreichend Kapazitäten und eine verlässliche Finanzierung vorhanden sind.
Besonders kritisch bewertet die Landesärztekammer Brandenburg die Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung – also die Ausbildung fachärztlichen Nachwuchses. Bereits heute führen wirtschaftlich bedingte Strukturveränderungen und Abteilungsschließungen – zuletzt auch in Potsdam – zum Verlust von Weiterbildungsmöglichkeiten. Dadurch werden die Weiterbildungsmöglichkeiten für angehende Fachärztinnen und Fachärzte zunehmend eingeschränkt.
„Dieses Gesetz verschärft die wirtschaftlichen Probleme unseres Gesundheitswesens, anstatt sie zu lösen. Krankenhäuser und Praxen benötigen Planungssicherheit und verlässliche Finanzierung – keine zusätzlichen Belastungen. Mit jeder Abteilung, die geschlossen wird, verlieren wir nicht nur Versorgungsangebote, sondern auch wichtige Weiterbildungskapazitäten. Die Folgen werden wir in einigen Jahren als Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten deutlich spüren“, erklärt Dr. med. Steffen König, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg.