Information für Privatärzte
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 am 07.06.2021 bekommen auch ausschließlich privatärztlich tätige Arztpraxen die Möglichkeit an den Impfungen zum Schutz vor dem Coronavirus teilzunehmen.
Hierfür bedarf es unter anderem eines Nachweises der niedergelassenen Praxistätigkeit durch verbindliche Selbstauskunft der Ärzte und der Bescheinigung der Mitgliedschaft durch die zuständige Ärztekammer. Das Verfahren für daran interessierte Arztpraxen sieht folgenden Ablauf zur Teilnahme an den Schutzimpfungen vor:
Wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei der Landesärztekammer Brandenburg stellen möchten, bitten wir Sie sich an das Referat Meldewesen der Landesärztekammer Brandenburg zu wenden, entweder per E-Mail an: meldewesen@laekb.de oder wenn Sie noch Fragen dazu haben, gern auch telefonisch unter 0355 78010-261 an Frau Antje Weber. Wir werden Ihnen das Antragsformular dann zur Verfügung stellen.
Weitergehende Informationen zu dem Thema werden in dem von Bundesebene zur Verfügung gestellten Dokument bereitgestellt, welches hier abgerufen werden kann.