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Information für Privatärzte

Teilnahme von Privatärzten an der Durchführung der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 am 07.06.2021 bekommen auch ausschließlich privatärztlich tätige Arztpraxen die Möglichkeit an den Impfungen zum Schutz vor dem Coronavirus teilzunehmen.
Hierfür bedarf es unter anderem eines Nachweises der niedergelassenen Praxistätigkeit durch verbindliche Selbstauskunft der Ärzte und der Bescheinigung der Mitgliedschaft durch die zuständige Ärztekammer. Das Verfahren für daran interessierte Arztpraxen sieht folgenden Ablauf zur Teilnahme an den Schutzimpfungen vor:

  • Privatärzte wenden sich an die zuständige Ärztekammer und bitten um Bereitstellung eines Antragsformulars, welches eine Selbstauskunft beinhaltet. Die Ärztekammer übersendet den Privatärzten das Antragsformular.
  • Die Privatärzte senden den unterzeichneten Antrag einschließlich der Selbstauskunft an die Ärztekammer zurück.
  • Die Ärztekammer stellt eine Mitgliederbescheinigung aus und sendet diese zusammen mit dem
  • Die Privatärzte senden die aus diesen beiden Teilen bestehende Bescheinigung zusammen mit der Bereitschaftserklärung zur Teilnahme am Impfquoten-Monitoring an den PVS-Verband. Zweck der Übersendung ist die Registrierung für das PVS-Impftool. Anmelden können Privatärzte sich dafür unter: www.pvs.de/privataerzte-impfen-mit
  • Der PVS-Verband schickt den Privatärzten eine Registrierungsbestätigung zu.
  • Die Privatärzte leiten die Registrierungsbestätigung des PVS-Verbandes und der Authentifizierungsbescheinigung der Ärztekammer an die Bezugsapotheke.

Wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei der Landesärztekammer Brandenburg stellen möchten, bitten wir Sie sich an das Referat Meldewesen der Landesärztekammer Brandenburg zu wenden, entweder per E-Mail an: meldewesen@laekb.de oder wenn Sie noch Fragen dazu haben, gern auch telefonisch unter 0355 78010-261 an Frau Antje Weber. Wir werden Ihnen das Antragsformular dann zur Verfügung stellen.

Weitergehende Informationen zu dem Thema werden in dem von Bundesebene zur Verfügung gestellten Dokument bereitgestellt, welches hier abgerufen werden kann.