Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, stellte in seiner Rede im Vorfeld der Abstimmung das Thema ordnend, aber auch pointiert und mit politischem Weitblick dar.
Ziel in den Verhandlungen war, so Reinhardt, leistungsgerechte Honorare für Ärztinnen und Ärzte bei bezahlbaren Beiträgen für privat Versicherte zu erreichen. Er warnte auch vor den Folgen eines etwaigen Scheiterns Auf dem Spiel stehe nichts weniger als die „Reputation des Berufsstands“, sollten die Ärztinnen und Ärzte den nach jahrzehntelangen, zähen Verhandlungen nun endlich gefundenen Kompromiss zwischen dem Vorstand der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband ablehnen, so Reinhardt. Weiterhin warnte er, dass im Falle eine Ablehnung „politische Konzepte zu einer Einheitsgebührenordnung und einer Bürgerversicherung neuen Aufwind erfahren“.
Vor allem aber bedeute die neu GOÄ für die meisten Ärztinnen und Ärzte eine voraussichtlich bessere Honorierung. Vorgesehen sind, ein Anstieg von 13,2 Prozent, dies entspricht jährlich 1,9 Millionen Euro jährlich on top in den nächsten drei Jahren.
Reinhard räumte auch ein, dass es für die Fachgruppen der Radiologen und Laborärzte mit der neuen GOÄ, Honorarabstriche geben wird. Der verabschiedete Entwurf sieht aber für die Zukunft die Möglichkeit zur kontinuierlichen Weiterentwicklung vor.
Das nunmehr zwischen der PKV, der Beihilfe und der BÄK konsentierte beendet eine Dekade zäher Verhandlungen. Der neue gemeinsame GOÄ-Entwurf wird nun der neuen Gesundheitsministerin überreicht, die dies als Rechtsverordnung umsetzen soll. Dazu ist eine Zustimmung des Bundesrates notwendig. An das Ministerium gewandt forderte der Ärztetag, die Novellierung der GOÄ „auf dieser Grundlage unverzügliche“ einzuleiten.