So sind versicherungsfremde Leistungen in Milliardenhöhe unverändert und unkompensiert im System geblieben. Eine Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen soll weiterhin nicht stattfinden. Die Bürokratie wird keinesfalls verringert, sondern weiter angeheizt. Einzelne „Player“ im Gesundheitssystem werden geschont, während die Arztseite trotz schon vorhandener langjähriger Unterfinanzierung weiter zu umfänglichen Kürzungen gezwungen wird. Dabei wird vor allem verkannt, dass die Auswirkungen auf die Vergütung der ärztlichen Arbeit direkt mit der Patientenversorgung verbunden sind. Die geplanten wesentlichen Kürzungen werden damit direkt zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen. Dies ist in politisch ohnehin schwierigen Zeiten zugleich ein Wagnis für die Demokratie.
Bisher kaum beachtet ist aber auch die drohende Auswirkung auf die ärztliche Weiterbildung. Diese wird als schon bislang nicht ausreichend finanzierte ärztliche Zusatzaufgabe als Erstes betroffen sein, wenn die finanziellen Bedingungen schlechter werden. Im stationären Bereich kommt sogar noch der Druck der Krankenhausreform auf die ärztliche Weiterbildung hinzu. Wird die Weiterbildung aber schwieriger, hat dies perspektivisch natürlich Auswirkungen auf die Versorgung – die künftigen Fachärztinnen und Fachärzte kommen eben aus der ärztlichen Weiterbildung.
Die Landesärztekammer ist deshalb mit großer Sorge in der letzten Woche bereits auf das Landesgesundheitsministerium zugegangen. Es wird nun Gespräche geben, was aus Brandenburg heraus getan werden kann, um das Gesetzesvorhaben noch zu beeinflussen oder aber zumindest dessen Auswirkungen zu bremsen.